Hallo,
wenn die Heizkostenverteiler noch Röhrchen haben (Verdunsterprinzip), dann müsste das Röhrchen das abgelesen wurde noch im Behälter stecken.
Es wird bei Ablesung ein neues Röhrchen eingesetzt, das gerade Abgelesene verbleibt zusätzlich im Gerät.
https://www.minol.de/tl_files/content/produkte/minot…
http://www.brunata-metrona.de/typo3temp/pics/2b72de0…
http://www.tdg-energiemesstechnik.de/media/Bilder-Ge…
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Sie müsste dort auch erkennen können, ass das neue Röhrchen voller ist als die Skala anzeigt. Aufgrund der Grundverdunstung ist immer noch etwas mehr Flüssigkeit enthalten.
Aber die Ablesung ist ja möglicherweise nur ein Teil der zu ermittelnden Kosten. Der Rest wird gerade nicht nach Verbrauch abgerechnet.
Da muss die Mieterin nach dem Umlageschlüssel schauen.
Möglich wäre auch, dass ein Heizkörper durch den Kälteeinfall bei gekipptem Fenster einfach angesprungen ist.
Wenn die Mieterin dann immer noch Bedenken hat, sollte sie sich freundlich an den Vermieter wenden und ihn bitten, sich die Abrechnung nochmal anzuschauen. Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren.
Am Besten wäre es, wenn man Abrechnungen der Vorjahre zum Vergleich hätte. (Hat aber auch notfalls der VM).
Das Heizverhalten verschiedener Mieter ist allerdings nur bedingt vergleichbar.
Wenn sie dann immer noch Bedenken hat, geht sie wie bereits erwähnt, mit allen Unterlagen zum Mieterschutzverein oder Mieterschutzbund, wenn sie die angefragten Unterlagen nicht anonymisiert einstellen will.
Grüße
Mau