Verbrauchsgebühr obwohl die Heizung nie an war? Was tun?

Mieterin XX hat seine Nebenkostenabrechnung erhalten.
Das Mieterin XX Grundgebühren für die Heizung zahlen muss ist Mieterin XX klar.
Der Warmwasserverbrauch wird anders abgerechnet.

Jedoch soll sie Verbrauchsgebühren für die Heizung im wert von rund 200 Euro zahlen obwohl sie die Heizung NIE an hatte. Ihr Freund der öfter zu Besuch ist kann dies bezeugen. Auf der Rechnung steht jedoch angebliche verbrauchte Heizeinheiten. 

Selbst im Winter ist es in der kleinen ein Zimmer Wohnung so warm, dass manchmal das Fenster gekippt werden muss.
Im Sommer wird es auch sehr heiß da das Fenster zur Südseite hinaus geht und keine Rolos vorhanden sind.

Wie kann Mieterin XX nachweisen, dass sie nicht geheizt hat?
Oder was kann sie tun?

Vielen Dank
Lili

wo und wie werden die heizeinheiten den erhoben? da muss ja irgendwo ein messgerät sein.

Tatsächlich fällt ein messbarer Verbrauch auch dann an, wenn die Heizkörper nicht aufgedeht sind: Bis dahin wird ja erhitztes Wasser gefördert, dass die Wand oder - durch offen verlegte Heizungsrohre - gar den Raum erwärmt :smile:

G imager

Es gibt ganz normale Rörchen mit Flüssigkeit die an der Heizung befestigt sind.

Und dabei kann es sich um einen Verbrauch handeln der 200 Euro teuer ist?
Es handelt sich dabei um lediglich 2 Heizungen eine im Wohnraum und eine im Bad.

Es war ein Mensch da der diese Rörchen abgelesen hat.

Hallo,

bislang wissen wir immer noch nicht, wie genau der Umlageschlüssel ist.
Wurde der Link in dem anderen Thread angeschaut?

Der Mieter könnte bei seinem Vermieter Einsicht in die Komplettabrechnung verlangen und auf eigenen Kosten um Kopien bitten.
mit der Abrechnung, den Kpoien des Vermieters und dem Mietvertrag begibt sich der Mieter dann zu einem Mieterverein und lässt beides prüfen.

Grüße
Mau

Moin,

Messröhrchen sind tückisch, sie messen auch die Wärme, die von den anderen Doofen im Haus über die Wände in die Wohnung kommt.

Auf der Rechnung steht jedoch angebliche verbrauchte Heizeinheiten. 

Da steht drauf, was die Messröhrchen erfasst haben.

Selbst im Winter ist es in der kleinen ein Zimmer Wohnung so
warm, dass manchmal das Fenster gekippt werden muss.

Weil die Nachbarn heízen, andernfalls wär’s drin so kalt wie draußen.

Im Sommer wird es auch sehr heiß da das Fenster zur Südseite
hinaus geht und keine Rolos vorhanden sind.

Das spielt so gut wie keine Rolle, weil das ganze Haus erwärmt wird. Zum Ausgleich muss der Mieter auf der Nordseite im Winter mehr heizen, weil bei ihm die Sonne gar nicht mithilft.

Wie kann Mieterin XX nachweisen, dass sie nicht geheizt hat?

Vielleicht sollte sie nachweisen, dass sie gefroren hat.

Gruß Ralf

Servus,

um welchen Verbrauch es sich im Einzelnen handelt und wie er ermittelt worden ist, steht auf der Abrechnung drauf.

Gaaanz, gaanz am Schluss kommt dann ein Geldbetrag, aber interessant und entscheidend ist das, was vorher da steht.

Schöne Grüße

MM

obwohl sie die Heizung NIE an hatte.

Auf was stand denn der Thermostat? Auf „Sternchen“?
Ein Thermostat schaltet die Heizung ein, wenn die Termperatur im Raum unter einen bwestimmten Wert fällt. Wenn also z.B. im Winter gelüftet wird, kann es sein, daß der Heitkörper unter dem Fenster zu heizen beginnt, weil es ihm zu kalt wird.

Gruß,
Max

Servus,

ja, und das, was er abgelesen hat, ist ein ganz wichtiges Element für eine Beurteilung der Abrechnung. Die heißt nämlich Abrechnung und nicht Orakel von Delphi. So krümelchenweise macht das nicht so sehr viel Spaß.

Schöne Grüße

MM

Die Heizung ist komplett aus. Also bis zum kompletten Anschlag gedreht.

Messröhrchen sind tückisch, sie messen auch die Wärme, die von
den anderen Doofen im Haus über die Wände in die Wohnung
kommt.

Das würde jedoch bedeuten, dass die Messröhrchen auch im Sommer die Hitze messen. Und es ist im Sommer bei Mieterin XX auf Grund der Sonne permanent sehr warm.

Auf der Rechnung steht jedoch angebliche verbrauchte Heizeinheiten. 

Da steht drauf, was die Messröhrchen erfasst haben.

Und wie kann Mieterin XX überprüfen ob das auch richtig erfasst wurde?

Selbst im Winter ist es in der kleinen ein Zimmer Wohnung so
warm, dass manchmal das Fenster gekippt werden muss.

Weil die Nachbarn heízen, andernfalls wär’s drin so kalt wie
draußen.

Darüber ist sich Mieterin XX im klaren, schließlich weiß Mieterin XX, dass sie auch eien Grundgebühr zahlen muss.

Wie kann Mieterin XX nachweisen, dass sie nicht geheizt hat?

Vielleicht sollte sie nachweisen, dass sie gefroren hat.

Mieterin XX hat ja nicht gefroren, ihr war es sogar teilweise viel zu heiß…

Soll Mieterin XX das einfach so hin nehmen obwohl sie die Heizung nicht an hatte?

Grüße
Lili

Der Link wurde angesehen.

Mieterin XX vermutet jedoch, dass sie Einheiten auf der Rechnung stehen hat, die sie garnicht verbraucht hat.

Was kann Mieterin XX in diesem Fall tun?

Das weiß Mieterin XX, deshalb spricht sie ja auch lediglich von ihrer persönliche Verbrauchsgebühr. Die entstanden ist obwohl sie die Heizung nicht an hatte.

Wie kann Mieterin XX nachprüfen ob die Ablese richtig vorgenommen wurde?

Wie bereits erwähnt, war die Heizung nicht an.
Wie können dann trotzdem Verbrachsgebühren entstehen?
Diese Röhrchen sind doch extra dafür da den persönlichen Verbrauch zu vermessen.

Was ist komplett zu?

Die meisten Thermostate lassen sich aus sicherheitsgründen nie komplett deaktivieren, die gehen immer automatisch auf Frostschutz wenn bestimmte Temperatur erreicht ist.

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Dann mach die Augen auf und schau nach welche Einheiten du verbraucht hast. Ist bei den Messgeräten nun mal möglich.

Nicht nur das es schon der 2 threat dazu ist, so hat du wohl immer noch nicht nachgeschaut ob du einen verbrauch hast. Die Ableser haben 2 Röhrchen, ein Aktuelles und das zweite ist der Vorjahresverbrauch.
http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenverteiler#Hei…

Servus,

Wie kann Mieterin XX nachprüfen ob die Ablese richtig vorgenommen wurde?

ob sie richtig vorgenommen wurde, kann sie nur zum Ablesetermin prüfen. Unter anderem deswegen wird der auch immer vorher angekündigt.

Wie können dann trotzdem Verbrachsgebühren entstehen?

Die entstehen nicht von selbst, sondern sie werden bei Erstellung der Abrechnung ausgerechnet. Um zu prüfen, ob diese plausibel ist, bräuchte man die Abrechnung und nicht deren Ergebnis.

Die Messflüssigkeit verdampft übrigens auch, wenn das Heizungsventil zu ist oder auf „Frostschutz“ steht, bloß halt viel weniger als bei Heizungsbetrieb. Damit wird abgebildet, dass in der ungeheizten Wohnung bei einer Außentemperatur von - 12 °C deutlich höhere Temperaturen herrschen, weil die Nachbarn für ihren Bewohner über Wände und Decken mitheizen.

Weil die an den Röhrchen abgelesenen Einheiten keine absolute Größe sind, sondern bloß der Verteilung dienen, wäre es nützlich, die gesamte beheizbare Fläche des Objektes zumindest in groben Zügen zu kennen, wenn man die Abrechnung auf Plausibilität prüfen will.

Am einfachsten lässt sich die Abrechnung in groben Zügen überprüfen, wenn Du einen Scan (Name, Objekt, Verwalter geschwärzt) bei einem Bilderhoster hochlädtst und hier verlinkst.

Ohne die Einzelheiten zu kennen, hat diese Stocherei im Nebel keinen Wert. Das Endergebnis in Euro ist für eine Prüfung der Abrechnung das Allerunwichtigste.

Schöne Grüße

MM

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