Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen bzgl. des Themas Heizkostenabrechnung an euch.
Mal angenommen, ein Mieter erhält von seinem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2008, die von einem Hausverwalter erstellt wurde.
Mal angenommen, anstelle einer Verbrauchsangabe in Höhe von x kWh und einer anschließenden Multiplikation mit dem Preis/kWh in Höhe von y Euro zur Darstellung der entstandenen Heizkosten K werden direkt die Gesamtkosten für das komplette Haus in Euro angegeben.
Weiterhin angenommen, diese Gesamtkosten werden dann ausschließlich über die Wohnfläche zu 100% auf die einzelnen Mieter eines Mehrfamilienhauses umgelegt, was nach Bau des Hauses von der Eigentümerversammlung (gilt hier das Wohnungseigentumsgesetz?) so beschlossen wurde.
Ich habe nun drei Fragen an euch:
Ist es in einem solchen Fall rechtlich zulässig, dass in der Nebenkostenabrechnung des einzelnen Mieters nicht der Verbrauch des Hauses oder des einzelnen Mieters auftauchen, sondern nur direkt die Kosten des Hauses ohne zugehörigen Nachweis bzw. einer Aufstellung, wie diese Kosten zustande gekommen sind? Würdet ihr in einem solchen Fall einen Nachweis über die Berechnung der entsprechenden Kosten (inkl. Verbrauch) nachfordern und ist so etwas möglich?
Ist es in einem solchen Fall zulässig, dass ein Beschluss einer Eigentümerversammlung die rechtliche Heizkostenverordnung bzgl. der Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung (50/50) überstimmt? (s.a. HeizKV §3 Anwendung auf das Wohnungseigentum)
Ist in einem solchen Fall eine Kürzung der Heizkosten um 15% durch den Mieter zulässig, auch wenn keine Nachzahlung erforderlich ist? (s.a. HeizKV §12 Kürzungsrecht). Wie lässt sich so eine Kürzung bei Bedarf durchsetzen?
Ich danke euch für eure Mühe und hoffe ihr könnt mir helfen!
Gruß
Mic