Verbrauchsunabhängigeabrechnung

Huhu,

wozu kann ein Gericht eine „verbrauchsunabhängige Nebenkostenabrechnung“ anfordern? Also, was kann so eine Abrechnung konkret aussagen, wenn die Wohnungen alle eine andere Ausstattung/Personenanzahl etc. haben und nur die Wohnfläche die gleiche ist?

winke Heike

Huhu,

Auch huhu,

wozu kann ein Gericht eine „verbrauchsunabhängige
Nebenkostenabrechnung“ anfordern?

Vermutlich gibt es einen Rechtsstreit und das Gericht will sich selbst einen Überblick verschaffen.

Also, was kann so eine
Abrechnung konkret aussagen, wenn die Wohnungen alle eine
andere Ausstattung/Personenanzahl etc. haben und nur die
Wohnfläche die gleiche ist?

So eine Rechnung kann z.B. aussagen, wie hoch die verbrauchsunabhängigen Kosten sind und wie sie verteilt werden. Sie kann eventuell auch dabei helfen, den Fall zu beurteilen.

winke Heike

Winkewinke Horst

Huhu

Also, was kann so eine
Abrechnung konkret aussagen, wenn die Wohnungen alle eine
andere Ausstattung/Personenanzahl etc. haben und nur die
Wohnfläche die gleiche ist?

So eine Rechnung kann z.B. aussagen, wie hoch die
verbrauchsunabhängigen Kosten sind und wie sie verteilt
werden. Sie kann eventuell auch dabei helfen, den Fall zu
beurteilen.

Den Satz verstehe ich nicht. Es werden sich doch nur die Kosten der Heizung/Warmwasser ändern, da die anderen nach Wohneinheiten abgerechnet werden. Wie kann es da helfen einen Fall zu beurteilen?

winke Heike

Den Satz verstehe ich nicht. Es werden sich doch nur die
Kosten der Heizung/Warmwasser ändern, da die anderen nach
Wohneinheiten abgerechnet werden. Wie kann es da helfen einen
Fall zu beurteilen?

Das kann ich nicht beurteilen. Da könnte man auch fragen, warum wurde Herr Müllermann als Zeuge geladen, wo ich den doch kaum kenne.

Wenn eine Klageschrift oder eine Erwiderung eingereicht wurde, die beim Gericht Fragen aufwirft, dann wird die entsprechende Partei aufgefordert, entsprechende Unterlagen vorzulegen.

Gruß!

Horst

Diese Kosten umfassen die : Gebäudeversicherung, die Gebäudehaftpflichtversicherung, die Deichumlage, die Straßenreinigung, die Oberflächenentwässerung, die Grundsteuer, und all die Kosten, die noch nach der 2. Abgabenverordnung nicht Deinen persönlichen Verbrauch betreffen. Schlicht : die „blinden“ Kosten. Wie ich heute schon etlichen Leuten erklärt habe, bin ich selbst Vermieter und kenne mich somit auf beiden Seiten aus. Nähere Erklärungen kann und werde ich aber nur auf Anfrage unter >>[email protected][Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]