Verbrecher tot - Schadensersatz an Erben?

Hallo liebe Kriminalisten,

und zwar folgender völlig hypothetischer Fall: Jemand begeht ein schweres Verbrechen mit Personen- und Sachschaden. Als Beispiel sei ein Verkehrsunfall genannt, wobei der jemand grob fahrlässig gehandelt hat. Nun verstirbt unser jemand aber bevor er als Täter bestraft wird an einer natürlichen Ursache. Jetzt wäre die Frage, ob das Opfer mit hinreichenden Beweisen (Zeugenaussagen etc.) von den Erben des Täters Entschädigung bekommen würde. Klar, den Sarg kann man nimmer ins Gefängnis stellen *fg* aber käme das Opfer an die Kohle ran? Alles unter den Gesichtspunkten, daß der Täter - würde er denn noch leben - auch büßen und zahlen müßte.

Liebe Grüße

Petzi *diegradzuvieleKrimisgeschauthat*

Hallo Petzi,

ein Verkehrsunfall ist m.E. ein schlechtes Beispiel, da die Haftpflicht zahlt. Bei grob fahrlässigem Verschulden holt sie sich das Geld beim Täter wieder. Funktioniert aber nicht wenn dieser tot ist. Somit hat erst mal die Versicherung ein Problem und nicht das Opfer.

Nun kommt es darauf an ob das Erbe angenommen wird oder nicht. Bei der Annahme erbt man natürlich auch die Schulden.

Gruß Ivo

Hallo Petzi,

das Opfer kann aufgrund des Opferentschädigungsgesetzes auf Hilfe hoffen.
Das greift auch, wenn der Täter nicht zu ermitteln ist, allerdings muss immer nachgewiesen werden, dass es sich tatsächlich um eine Straftat gehandelt hat.

Im Prinzip das falsche Forum
Die Frage ist nichts für Kriminalisten.
Haftungs- und Entschädigungsansprüche ergeben sich aus dem Zivilrecht. Zivilrecht ist genau der Rechtsbereich für den die Polizei nicht zuständig ist. Stell die Frage mal im Rechts forum.

M.

Hallo,
keine Ahnung wie das in Östereich läuft aber in Deutschland können nähere Verwandte nur zur Rechenschaft gezogen werden, wenn der Täter minderjährig war und ihnen Verletzung der Aufsichtsplicht nachgewiesen werden kann. Als Erwachsener bist Du für Dein Verhalten eigenverantwortlich. Deine Verwandten müssen nicht zahlen, egal wie hoch der Schaden ist.

Gruss
Enno

Huhu Ivo,

hast recht, so ein Verkehrsunfall ist ein blödes Beispiel… Wahrscheinlich wär ein Einbruch mit Niederknüppel der armen Ehefrau und mutwilliger Zerstörung von Einrichtungsgegenständen ein besseres Beispiel.

sich das Geld beim Täter wieder. Funktioniert aber nicht wenn
dieser tot ist. Somit hat erst mal die Versicherung ein
Problem und nicht das Opfer.

Versteh ich das richtig, daß auch in dem Fall sich die Versicherung nicht an die Erben wenden könnte?

Nun kommt es darauf an ob das Erbe angenommen wird oder nicht.

Und wenn der Erbe von dem Unfall (respektive Einbruch) nichts weiß?

Vielen Dank für Deine Antwort, fühl Dich reich besternt :wink:

Petzi

Hallo Utemaus,

Das greift auch, wenn der Täter nicht zu ermitteln ist,
allerdings muss immer nachgewiesen werden, dass es sich
tatsächlich um eine Straftat gehandelt hat.

Das heißt aber, daß in dem Fall eben die Erben nicht in die Pflicht genommen werden könnten, oder?

Liebe Grüße

Petzi

Hallo Mike,

Zivilrecht. Zivilrecht ist genau der Rechtsbereich für den die
Polizei nicht zuständig ist. Stell die Frage mal im Rechts
forum.

Stimmt, ich war mir auch unschlüssig… Aber es sind ja schon ein paar sehr interessante Antworten hier gekommen, so daß ich nur im Zweifelsfall nochmal bei Recht posten will.

Liebe Grüße

Petzi

Hallo Enno,

Als Erwachsener bist
Du für Dein Verhalten eigenverantwortlich. Deine Verwandten
müssen nicht zahlen, egal wie hoch der Schaden ist.

Uuups, nee, so war meine Frage nicht gemeint: Hier ging es um einen erwachsenen Täter, der bewußt was schlimmes tut. Ich hatte als Beispiel ja den fahrlässigen Verkehrsunfall gewählt. Aber da das wegen der Haftpflichtversicherung die Frage verkomplizieren würde, hab ich in meiner Antwort an Ivo das Beispiel geändert *g* Und zwar haben wir nun einen Typen, der bewußt in ein Haus einbricht, die arglos pennende Dame des Hauses niederknüppelt (und sie ordentlich verletzt, aber nicht tötet) und im Haus mutwillig Sachen zerstört. So, und dieser Typ stirbt nun eines natürlichen Todes bevor man ihn zu dem Verbrechen anhören und bestrafen kann. Nun wäre die Frage, ob die Erben für Schadensersatzansprüche des Opfers (materieller Schaden und Schmerzensgeld) bezahlen müssen?

*wink*

Petzi

Hallo,
ihnen steht natürlich frei das Erbe abzulehnen. Per se haftbar sind sie nicht. Ansonsten kann vom Nachlaß des Täters schon Geld zur Wiedergutmachung abgezweigt werden.

Gruss
Enno

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Hallo Petzi,

bei einem Haftpflichtschaden gilt der Haftungsanspruch des Opfers gegen den Täter(Versicherung) im Moment der Tat als entstanden.
Mir ist bekannt, dass die Forderung eines Opfers bei seinem Ableben auf seine Erben übergeht, damit will der Gesetzgeber verhindern, dass die Versicherung klagt bis das Opfer tot ist.

Eine Straftat muss erst mal bewiesen werden, die Veruteilung eines Toten ist nicht möglich.

Ist der Täter rechtskräftig verurteilt und im Zivilrecht zur Zahlung eines Geldbetrags an das Opfer verpflichtet, müsste es sich dabei um normale Schulden handeln - wie z.B. im kaufmännischen Bereich. Schlagen die Erben das Erbe aus - geht das Opfer leer aus. Ebenso ist es ja auch bei Zahlungsunfähigkeit des Täters. In dem Fall habe ich nicht davon gehört, dass dann ein Anghöriger für ihn eintreten müsste.

Viele Grüße
Utemaus

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Danke für die ausführliche Antwort! (o.w.T.)
aber mit Sternchen :wink:

Danke schön :wink: (o.w.T.)
aber mit Sternchen *g*

Hallo!

Die Antwort ist im Prinzip ganz einfach, nämlich JA. In Österreich wie in Deutschland.

Ein „Erbe“ der sein Erbe nicht antritt, wie es hier beschrieben wurde, ist halt nunmal kein Erbe, daher passt die Antwort nicht.

Für Ö ist noch zu beachten: Gibt der Erbe eine unbedingte Erbserklärung ab, dann haftet er unbeschränkt, gibt er eine bedingte ab, bis zum Wert des Nachlasses.

Gruß
Tom

Haftpflichtversicherung setzt Haftpflicht voraus
Hallo!

Das mit der Haftpflichtversicherung wird immer wieder falsch verstanden.

Wenn niemand haftet, dann zahlt auch die Haftpflichtversicherung nicht. Die Situation: Die Haftpflichtversicherung muss zahlen, weil sonst niemand haftet gibt es nicht.

Gruß
Tom

So, und dieser
Typ stirbt nun eines natürlichen Todes bevor man ihn zu dem
Verbrechen anhören und bestrafen kann.

menno er ist TOT - wieviel strafe willst du denn noch? *g* nochmal tun kann ers auch nicht. das „problem“ ist erledigt. das opfer wird vom staat (hoffentlich) unterstützt.

datafox