Hallo liebe Kriminalisten,
und zwar folgender völlig hypothetischer Fall: Jemand begeht ein schweres Verbrechen mit Personen- und Sachschaden. Als Beispiel sei ein Verkehrsunfall genannt, wobei der jemand grob fahrlässig gehandelt hat. Nun verstirbt unser jemand aber bevor er als Täter bestraft wird an einer natürlichen Ursache. Jetzt wäre die Frage, ob das Opfer mit hinreichenden Beweisen (Zeugenaussagen etc.) von den Erben des Täters Entschädigung bekommen würde. Klar, den Sarg kann man nimmer ins Gefängnis stellen *fg* aber käme das Opfer an die Kohle ran? Alles unter den Gesichtspunkten, daß der Täter - würde er denn noch leben - auch büßen und zahlen müßte.
Liebe Grüße
Petzi *diegradzuvieleKrimisgeschauthat*