Hallo,
angenommen, es wird während eines Sorgerechtsverfahrens ein familienpsychologisches Gutachten erstellt, bei dem ein Partner massiv negativ beurteilt wird.
Darf dieser Partner dann mit diesem Gutachten von Psychologe zu Psychologe laufen und weiteren Einrichtungen wie Erziehungsberatungen usw, um von ihnen eine gegenteilige Meinung des Gutachtens und der psychologischen Tests von sich und seinem Expartner einzuholen?
Um das Gutachten fremden Leuten zeigen zu können, bräuchte er da nicht die Einwilligung des anderen Partners und evtl. sogar des Gutachters?
Verstößt eine Verbreitung des Gutachtens nicht gegen das Persönlichkeitsrecht des anderen Expartners, der ja gar nicht gefragt wurde ob diese Leute persönliche Details aus seinem Leben wissen dürfen und vor allem gegen den Datenschutz? Es stehen ja in einem ca. 100 seitigen Gutachten auch sehr sensible und private Daten über die Familienverhältnisse, Kindheit und Vorgeschichte aller Beteiligten, die keinen Aussenstehenden etwas angehen.
Vielen Dank für eure Meinung