Verbreitung eines psychologischen Gutachtens

Hallo,
angenommen, es wird während eines Sorgerechtsverfahrens ein familienpsychologisches Gutachten erstellt, bei dem ein Partner massiv negativ beurteilt wird.
Darf dieser Partner dann mit diesem Gutachten von Psychologe zu Psychologe laufen und weiteren Einrichtungen wie Erziehungsberatungen usw, um von ihnen eine gegenteilige Meinung des Gutachtens und der psychologischen Tests von sich und seinem Expartner einzuholen?

Um das Gutachten fremden Leuten zeigen zu können, bräuchte er da nicht die Einwilligung des anderen Partners und evtl. sogar des Gutachters?
Verstößt eine Verbreitung des Gutachtens nicht gegen das Persönlichkeitsrecht des anderen Expartners, der ja gar nicht gefragt wurde ob diese Leute persönliche Details aus seinem Leben wissen dürfen und vor allem gegen den Datenschutz? Es stehen ja in einem ca. 100 seitigen Gutachten auch sehr sensible und private Daten über die Familienverhältnisse, Kindheit und Vorgeschichte aller Beteiligten, die keinen Aussenstehenden etwas angehen.

Vielen Dank für eure Meinung

hallo,
es stellt sich als erstes die frage, wer das gutachten in auftrag gegeben hat.
wenn das gericht ein gutachten in auftrag gegeben hat, dann ist es sicherlich so, dass dieses gutachten mit den eben beschriebenen höchst sensiblen persönlichen und privaten daten nicht in die öffentlichkeit gelangen darf.
wurde das gutachten von einer privatperson in auftrag gegeben, dann würde ich den rat geben, eine unterlassungsklage anzustreben, damit diese persönlichen daten nicht in die öffentlichkeit gelangen.
sicherlich ist es bei einem gutachten zulässig ein gegengutachten zu erstellen. in wie weit das dann alles zusammen vor einem gericht bestand hat, das wird sicherlich der zuständige richter entscheiden.
in jedem fall würde ich hierzu einen kompetenten anwalt konsultieren.
mfg
mpu24