Verbrennungen bei Operation

Hallo zusammen,
ich hatte eine OP unter Vollnarkose am Rücken und dabei ist ein Feuer ausgebrochen. Die Sterilisationsflüssigkeit ist in Brand geraten, angeblich aufgrund eines technischen defektes.
Nun habe ich Verbrennungen 2. Grades am Rücken.
Von alleine weigert sich das Krankenhaus weder Schmerzensgeld noch notwendige Medikamente bzw. Verbandsmaterial zu bezahlen. Ich soll mich an die Gutachter- und Schlichtungsstelle in Hannover wenden…
Ist das der richtige Weg, oder soll ich mir am besten gleich einen guten Fachanwalt nehmen, ich habe bedenken ob die Schlichtungsstelle die richtigen Kompetenz hat diesen Fall zu beurteilen da es sich ja anscheinend um ein technisches Problem (organisatorisches Problem) handelt.
Der gute Fachanwalt kostet mich allerdings 500€ im voraus. :frowning:

Oder sollte ich diese Story an eine Zeitung verkaufen, so komm ich bestimmt auch zu meinem Geld?

Habt ihr einen Tipp für mich?

Ob das mal die ganze Wahrheit ist?

http://www.anwalt.de/rechtstipps/die-verbrennung-bei-der-operation-ein-vermeidbares-risiko_062706.html

Ich kenne diese Artikel, aber lt. Aussage des Arztes soll es eine richtige Verpuffung gegeben haben mit Feuer. Angeblich wurde ich mit einer Decke gelöscht und der OP Anzug des Arztes soll mit verbrannt sein. Da ja mehrere Leute bei der OP anwesend sind habe ich keine Anhaltspunkte dieser Erklärung nicht zu glauben.
Ich selber war in Vollnarkose und habe nix mitbekommen, ich habe nun nur Verbrennungen und bin schockiert und endtäuscht vom Krankenhaus das es dort keine freiwillige Leistung gibt,

Wenn dieser Zwischenfall durch das Krankenhaus dokumentiert ist, kannst Du das auch einklagen.
Udo Becker

Mal als Anregung:

„Heute muss der Patient im Grundsatz nicht mehr selbst beweisen, dass ein
Fehler des Arztes für seine Verletzung oder Erkrankung ursächlich ist.
Bei einem gravierenden Patzer wird vielmehr per Gesetz vermutet, dass
der Arzt dadurch den Gesundheitsschaden verursacht hat. Weist der
Mediziner seine Verantwortung zurück, ist es an ihm zu belegen, dass es
keinen Zusammenhang zwischen seinem Behandlungsfehler und der Erkrankung
oder Verletzung gibt. Lediglich in Fällen, in denen der Arzt nur
geringfügig gegen anerkannte medizinische Standards verstoßen hat,
trifft die sogenannte Beweislast noch den Patienten. (…) Erhärtet sich der Verdacht eines Behandlungsfehlers, sollte sich der
Patient fachkundig über rechtliche Schritte beraten lassen. Ein
wichtiger Ansprechpartner dafür ist die Krankenkasse. Die gesetzlichen
Kassen sowie die Pflegekassen müssen ihre Versicherten bei Verdacht auf
einen Behandlungsfehler unterstützen. Sie können durch den medizinischen
Dienst der Krankenkassen (MDK) ein ärztliches Gutachten einholen
lassen, um den Verdacht zu erhärten oder zu widerlegen. Bei der
DAK-Gesundheit steht Ihnen dafür das Fachzentrum Regresse in Bremen zur Verfügung.“ https://www.dak.de/dak/leistungen/gegenueber_dem_Arzt-1498534.html

Also: Termin bei deiner KV machen!