Verbuchung Bearbeitungsgebühr Ladendiebstahl

Guten Abend,

ich stelle mir gerade folgende Frage:

Wie wird eine Bearbeitungsgebühr bei Ladendiebstahl verbucht, was stellt diese Gebühr buchhalterisch dar?

Gemeint sind die Konsequenzen aus Aushängen wie „Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von xxx EUR erhoben“

Google hat mir gesagt, dass diese Prämien nicht steuerbar sind.

Ist das sowas wie ein „außerordentlicher Ertrag“ oder wie könnte ein passendes Konto heißen?

Danke und Gruß
Caramba

Servus,

dazu gibt es verschiedene Meinungen; falls Du die Antwort für die Schule brauchst, richte Dich danach, was der Lehrer hören möchte. Meines Erachtens geht es nicht um AO Erträge, sondern um sonstige betriebliche Erträge, alldieweil das Kassieren von „Fangprämien“ für den normalen betrieblichen Ablauf nicht unüblich ist und auch, weil ihre materielle Bedeutung unerheblich ist.

Man braucht dafür also ein Konto „Sonstige betriebliche Erträge - nicht steuerbar“.

Schadenersatz als sonstiger betrieblicher Ertrag gehört nicht nur im Einzelhandel zum regelmäßigen Geschäft.

Schöne Grüße

MM

Danke. Nicht für die Schule. Privates Interesse im beruflich motivierten Umfeld :smile:

Servus,

im SKR 04 täte ich da was aus Konto 4970 ableiten - das passt von der USt-Funktion und steht in der GuV an der richtigen Stelle.

Schöne Grüße

MM