Guten Abend,
ich stelle mir gerade folgende Frage:
Wie wird eine Bearbeitungsgebühr bei Ladendiebstahl verbucht, was stellt diese Gebühr buchhalterisch dar?
Gemeint sind die Konsequenzen aus Aushängen wie „Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von xxx EUR erhoben“
Google hat mir gesagt, dass diese Prämien nicht steuerbar sind.
Ist das sowas wie ein „außerordentlicher Ertrag“ oder wie könnte ein passendes Konto heißen?
Danke und Gruß
Caramba