ich habe von Compaq eine Rechnung erhalten, in der über Microsoft-Lizenzen abgerechnet wird (soweit in Ordnung). Für eine begrenzte Anzahl von Usern ist es uns für ein Jahr (09/01 - 09/02) erlaubt Updates sämtlicher Microsoft-Produkte zu installieren. Nun zu meiner Frage: Stellt dieser Lizenzerwerb ein immaterielles Wirtschaftsgut dar (–> wohl ein GWG, da Laufzeit nur 1 Jahr) oder kann das ganze sofort als „Softwarepflege“ ab in die Betriebsausgaben (+ aktive Re.abgrenzg. wg. Laufzeit in das Folgejahr) ?
Welchen Vermögensgegenstand bzw. welches Wirtschaftsgut willst Du denn bewerten? Die „alte“ Programmlizenz ist aktiviert und wird abgeschrieben. Eine konkrete neue Programmlizenz existiert nicht, weil es sich nur um die Aktualisierung vorhandener Komponenten handelt (keine zusätzlichen Lizenzen). Im Ergebnis liegt also kein Erwerb eines VG/ WG vor, sondern die Pflege eines bereits vorhandenen, und zwar über einen festgelegten Zeitraum. Die zunächst sofort abziehbaren Aufwendungen in diesem Jahr entfallen auf eine bestimmte (!) Zeit nach dem Bilanzstichtag (9 Monate) und sind somit i. H. v. 9/ 12 periodengerecht aktiv abzugrenzen § 250 I 1 HGB => §§ 4, 5 I EStG.