Verbuchung einer Abschreibung

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Verbuchung einer Abschreibung (ohne USt):

Ich habe ein Laptop, dieses möchte ich in das Gewerbe übernehmen, also Private Sacheinlage
–> Sachvermögen/ Büroeinrichtung: Laptop 1500 Euro an Privateinlage/ Sacheinlage: Laptop 1500 Euro

Nun möchte ich (lauf Afa) den Laptop über drei Jahre abschreiben, wie verbuche ich das erste Jahr und wie merke ich mir (wo schreibt man sich dies gewöhnlich auf) dass ich noch zwei Jahre den Laptop abschreiben kann?

Danke für die Antwort(en),

Robert

Hallo Robert,

Nun möchte ich (lauf Afa) den Laptop über drei Jahre
abschreiben, wie verbuche ich das erste Jahr und wie merke ich
mir (wo schreibt man sich dies gewöhnlich auf) dass ich noch
zwei Jahre den Laptop abschreiben kann?

Du kannst die Entwicklung Deines Anlagevermögens als Anlagenspiegel oder als Anlagenverzeichnis führen. Aus beiden geht hervor, was Du noch an dem Laptop abzuschreiben hast.

Anlagenverzeichnis: Tabellarische Darstellung der Netto-Buchwerte per Stichtag Eröffnungsbilanz, AfA der Periode, Netto-Buchwert per Stichtag Schlussbilanz. Anschaffungsdatum, Historische Anschaffungs- und Herstellungskosten (hier: Wert der Einlage), AfA-Zeitraum und Modus sollen dokumentiert sein. Üblich ist: Zeilen für die einzelnen Gegenstände des Anlagevermögens, Spalten für (1) Historische AHK, AfA-Modus, (2) Nettobuchwert per EB, (3) AfA der Periode, (4) Nettobuchwert per Bilanzstichtag

Die in Deinem Fall wohl nicht notwendige ausführliche Alternative (und für einige Unternehmen einzige Darstellungsform): Der Anlagenspiegel. Enthält Spalten für (1) Brutto-AHK per EB (2) Zu-/Abgänge AHK (3) Brutto-AHK per SB; (4) Kumulierte AfA per EB (5) Zugänge AfA = AfA lfd. Periode in GuV (6) Abgänge Kumulierte AfA (7) Kumulierte AfA per Bilanzstichtag. Kann ergänzt werden durch die jeweiligen Salden AHK ./. AfA, das sind dann die Nettobuchwerte aus dem Anlagenverzeichnis s.o.

Die Werte für die einzelnen Wirtschaftsgüter pro Sachkonto (Bilanz) und pro Bilanzposition in den Spalten aufsummieren.

Im Jahr der Einlage wird die Jahres-AfA pro rata temporis verbucht, 1/12 der JahresAfA pro Monat. Dann immer 12/12 des Jahreswertes bei linearer AfA bis zum Abgang des Wirtschaftsgutes (im Fall des Abgangs wieder pro rata temporis abschreiben) oder bis nur noch der Erinnerungswert ein Euro netto stehenbleibt.

Wichtig am Rande für die Aufbewahrungsfristen: Der Nachweis über den Wert bei Einlage des Laptops darf nicht schon zehn Jahre nach Einlage vernichtet werden, sondern erst zehn Jahre nachdem er zum letzten Mal über AfA das Ergebnis berührt hat.

Schöne Grüße

MM