ich habe eine Frage. Wie verbuche ich eine Einzahlung die ich von meinem Privatkonto auf mein Geschäftskonto überwiesen habe am besten bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung? Die Einzahlung wird nach ein paar Tagen wieder weggehen für den Wareneinkauf.
Ich bin vorsteuerabzugsberechtigt aber diese Einzahlung wird ja ohne Mehrwertsteuer verbucht. Nur wo verbuche ich diese Einzahlung bei der Buchhaltung?
Ich nutze das Programm WISO Sparbuch 2004 für meine Buchhaltung was übrigens sehr gut ist.
Ich habe die Einzahlung jetzt als Privateinlage verbucht aber erscheint nicht in der Einnahme-Überschuss-Rechnung. Warum? Obwohl der Betrag ja sofort wieder weggeht. Nein im Handbuch stand es nicht drin.
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Sie machen doch eine EÜ-Rechnung nach § 4 (3) EStG und danach wird der Unternehmenserfolg ermittelt, indem die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen werden.
Da eine private Einzahlung keine Betriebseinnahme ist, darf sie nicht in die EÜ-Rechnung mit einfliessen.
WISO führt die Bestandskonten, bei anderen Programmen lassen sich private Einzahlungen oder Entnahmen gar nicht erst eingeben, da werden einfach nur Einnahmen und Ausgaben verarbeitet.
Also brauche ich eine private Einzahlung erst garnicht zu verbuchen wenn ich von meinem Privatkonto auf mein Geschäftskonto Geld überweise für Wareneinkäufe etc.? Auch Privatentnahmen (zum Beispiel einen Teil des Monatsgewinnes) brauche ich nicht zu verbuchen aber es handelt sich dabei doch um einen Geldabfluss und Geldab-, und zuflüsse müssen doch verbucht werden oder irre ich da?
Meckert das Finanzamt denn nicht wenn man Privateinzahlung-, und entnahmen nicht verbucht?
Viele Grüße
Andy
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wenn Du nicht alle Vorgänge auf dem Betriebskonto buchst: Was machst Du mit der Abstimmsumme? Buchst Du die Bank nicht konform mit den Auszügen? Wenn Du nur einmal statt 147,50 den Wert 14.750,00 eingibst (oder umgekehrt oder so ähnlich), hast Du auf diese Weise keine Chance, das festzustellen.
Als Überschussrechner kannst Du auf die Buchung grundsätzlich verzichten, aber ich fürchte, Du kommst dann ins Rutschen. Das ist im BP-Fall der FiBu ohne weiteres anzusehen, und da stellt sich dann schnell die Frage: „Wo kommt das Geld her?“
Darauf solltest Du Deine Aufmerksamkeit richten, und im Zweifelsfall ist eine sauber gebuchte Bank mit geordnet abgelegten Belegen (nicht nur für Einnahmen und Ausgaben, sondern für alle Vorgänge) eine gute Visitenkarte.
Ich habe ein Privatkonto und ein Geschäftskonto also kein Unterkonto beim privaten Konto. Als Einnahme-Überschuss-Rechner muss ich ja keine Bilanz erstellen weil du gesagt hast im Fall einer BP (Bilanzprüfung?).
Dann werde ich mal alle Bankvorgänge ausdrucken und ablegen.
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BP, korrekter abgekürzt Bp = Betriebsprüfung. Noch korrekter eigentlich Außenprüfung gem. § 193ff Abgabenordnung. Wird bei Deiner Betriebsgröße möglicherweise nie passieren, solange Du Unternehmer bist, aber man waas es net.
Die steuerliche Außenprüfung ist der Anlass, zu dem der damit beauftragte Beamte Deine sämtlichen Unterlagen anschaut bzw. anschauen kann.
Im Rahmen der Veranlagung zur ESt wird regelmäßig keine Einsicht in Deine Bücher genommen. Hier würde der von Dir beschriebene Fall nur aufgegriffen, wenn unplausibel geringe Einkünfte oder aus keiner plausiblen Quelle finanzierte Verluste da wären.
Ich habe in 2003 nur einen Jahresumsatz von deutlich unter 10.000 Euro gemacht aber in diesem Jahr sieht es deutlich besser aus.
Wie von dir empfohlen werde ich aber alle Kontoauszüge abheften falls mal doch eine BP stattfinden sollte.
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