es handelt sich m.E. um einen Naturalrabatt, der nicht gesondert verbucht werden muss. Lediglich im Rahmen des Jahresabschlusses / der Inventur müsste meiner Ansicht nach die Bewertung des Vorratsvermögens angepasst werden, da sich die Anschaffungskosten des Warenbestandes aufgrund des Naturalrabattes vermindert haben.
Es handelt sich m.E. um einen Naturalrabatt, der nicht
gesondert verbucht werden muss. Lediglich im Rahmen des
Jahresabschlusses / der Inventur müsste meiner Ansicht nach
die Bewertung des Vorratsvermögens angepasst werden, da sich
die Anschaffungskosten des Warenbestandes aufgrund des
Naturalrabattes vermindert haben.
Könnte schworen es Irgendwo gehört zu haben… ^^
Müsste man den Wareneinkauf berichtigen… ör???
Könnte schworen es Irgendwo gehört zu haben… ^^
Müsste man den Wareneinkauf berichtigen… ör???
Irgendwo gehört? Das hilft nicht weiter, junger Kollege!
Denken wir doch einmal gemeinsam nach:
Beispiel: Wir bekommen 400 Kisten Bier mit einem Wert von 4.000 EUR als Naturalrabatt und haben den gesamten Bierbestand zum Abschlussstichtag veräußert.
Was passiert?
Genau! Nichts passiert!
Die 400 Kisten Gratisbier haben unsere Erträge erhöht. Warum sollten wir uns die Mühe einer Buchung machen? Unser Aufwand im Bereich des Wareneinkaufes bleibt gleich, lediglich die Erträge haben sich erhöht.
Anders sieht der Fall aus, wenn wir am Abschlussstichtag noch Bestände auf Lager haben.
Dann müssen wir den Naturalrabatt natürlich auch als Anschaffungskostenminderung im Rahmen der Vorratsbewertung berücksichtigen.