Verbuchung von Körperschaftssteuererstattung

Hallo Guten Tag,
Es geht um eine GmbH. Sie erzielte bis zum Jahr 2001 Gewinne. Ab 2002 fielen Verluste an. Die Bilanzen 2002 und 2003 wurden kurz hintereinander erstellt. Von Amts wegen gab es dann einen Verlustrücktrag von 2002 auf 2001. Dadurch kam es zu einer Erstattung von Körperschaftssteuer aus 2001. Wie buche ich nun diese Erstattung. Die Bilanzen bis 2003 sind ja erstellt.

Wie wärs mit sonstiger Forderung (steuerfrei) an Ertrag (in dem jahr, in dem die Habi noch offen ist)
? Du wirst dann ein Abweichung zwischen Habi und SteuBi haben, bis die Erstattung vereinnahmt wurde…passiert regelmäßig nach ,Bbetriebsprüfungen

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Hallo Zardoz,
Danke für deine Antwort. So ähnlich dachte ich es mir auch. Ich habe mich heute mal in der Bibliothek schlau gemacht. Ich denke, ich buche einfach Bank an Körperschaftssteuer (1800 an 7603 SKR 04). Die Forderung wurde noch nicht eingebucht, da die Bilanzen kurz hintereinander erstellt wurden und das Geld schon erstattet wurde. Es gibt dann zwar einen Erhöhung des Gewinns handelsrechtlich gesehen, steuerrechtlich ist diese Einnahme wohl nicht relevant.
Viele Grüße
Michael

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