Hallo zusammen,
hier eine Fragestellung zur Verbuchung von Mahnbescheiden:
Eine GbR hat 2005 eine Dienstleistung bezogen wofür der Lieferant eine Rechnung gestellt hat. Die Rechnung wurde aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen GbR und Lieferant nicht bezahlt. Erst 2007 nach einem gerichtlichen Mahnbescheid gegen einen Gesellschafter der GbR wird die Forderung beglichen.
Neben der ursprünglichen Forderung sind im Mahnbescheid folgende Kostenpositionen enthalten, die die vollständig beglichen wurden:
- Mahngebühren
- Auskünfte
- Inkassokosten
- Verzugszinsen ab 2005
Die ursprüngliche Forderung wird nun 2007 normal als „bezogene Leistungen“ verbucht. Aber wie werden die weiteren Kostenpositionen, die bei rechtzeitiger Begleichung nicht angefallen wären, verbucht? Gehören sie ebenfalls zu „bezogenen Leistungen“ da sie sich eindeutig der konkreten Forderung zuordnen lassen? Müssen sie auf andere Konten gebucht werden oder sind sie vielleicht steuerlich gar nicht absetzbar?
Freundliche Grüße
GuidoG