Verbuchung von Provision aus Italien ?

Hallo, ich habe eine Provisionsabrechnung (Reisebüro) für eine Vermittlung aus Italien. Der Betrag ist steuerfrei.
Unter der Abrechnung steht F.A. ART.7 DPR n. 633/1972 sowie die Steuernummer des italienischen Partners.
Ist es richtig den Betrag dann ohne Steuern auf 8339 zu buchen ? Danke für Eure Hilfe.

Wenn der Italiener umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist und du ebenso, dann ist das ein in Deutschland steuerpflichtiger Umsatz, der nach dem Reverse-Charge-Verfahren besteuert wird. Also als 13b-Leistung buchen.

Servus,

nu klopp doch diesen prähistorischen SKR 03 mal in die Tonne, mit dem Zeugs kann doch kein Mensch ordentlich arbeiten.

Und löse Dich von der Vorstellung, die Beurteilung eines umsatzsteuerlichen Sachverhaltes wäre irgendwo im Kontenrahmen zu lesen.

Und jetzt liest Du nochmal die Bezeichnungen für die Konten 8337 und 8339 und bildest für die beiden in den Bezeichnungen beschriebenen Sachverhalte je ein Beispiel.

Was kommt dabei heraus?

Schöne Grüße

MM

8337 - Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet

8339 - Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze

8336 - Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpfl. sonst. Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet

Und was sagt mir das jetzt ?

Servus,

Die Leistung ist dort steuerbar, wo der Ort der Leistung ist.

In welchem Land ist das denn?

Schöne Grüße

MM

Ich vermittle eine Reiseleistung für den Reiseveranstalter. Es gibt 3 Varianten.

1.Veranstalter ist in Deutschland ich sowieso, Veranstalter schickt mir Abrechnung mit Provision + Mwst die ich abführe.

2.Veranstalter ist in Italien ich immer noch in D, Veranstalter schickt mir Abrechnung mit Provision und dem Zusatz siehe oben.

3.Veranstalter ist in der Schweiz ich immer noch in D, Veranstalter schickt mir Abrechnung mit Provision und dem Zusatz Reverse Charge Verfahren.

Ich bin logischer Weise in allen Fällen in D und soll das jetzt alles auf das gleiche Konto buchen ? Steh wohl grad auf der Leitung.

Servus,

der Ort einer an einen Unternehmer erbrachten Leistung ist dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Es gibt Ausnahmen, u.a. Bauleistungen, aber die tun hier nichts zur Sache.

Damit scheidet also schon mal alles aus, was sich auf einen Ort der Leistung bezieht, der nicht in Deutschland liegt. Also alles, war irgendwo anders steuerbar ist.

Jetzt musst Du bloß noch klären, wer die Umsatzsteuer schuldet. Sagt Dir dieses Thema etwas?

Schöne Grüße

MM

Ich glaub ich bin hier raus. Dachte ich bekomme auf meine erklärte Frage eine Antwort und nicht eine erneute Frage.
Aber trotzdem danke.