Hallo, liebes Forum,
angenommen ein selbständiger Unternehmer hat Ausgaben für Reisekosten ( z. B. Zugfahrt zu einem Kunden) , die er in seiner Rechnung seinem Mandanten berechnet und von diesem erstattet bekommt. Somit handelt es sich um eine einkommensneutrale Angelegenheit. Ergo kann dieser Posten ja nicht als Einnahme verbucht werden, da ansonsten Einkommensteuer anfiele.
Wie wird so etwas verbucht?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße
Malu
Wie wird so etwas verbucht?
Meines Erachtens beides getrennt buchen. Erst die eigenen Ausgaben und dann die Einnahmen aus der Rechnung. Untern Tisch fallen lassen geht nicht, auch wenn im Ergebnis neutral. Bei EÜR sind auch die Zahlungszeitpunkte relevant, die hier ja auseinander liegen.
Grüße,
Substanz
Servus,
Ergo kann dieser Posten ja
nicht als Einnahme verbucht werden, da ansonsten
Einkommensteuer anfiele.
diesem Problem kann höchst einfach abgeholfen werden: Man bucht auch die Ausgaben, die angefallen sind.
Einnahmen und Ausgaben dürfen so wenig verrechnet werden wie Erträge und Aufwendungen beim buchführenden Unternehmer.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
wenn ich Dich richtig verstanden habe, werden die Fahrtkosten als Aufwendungen von der Steuer abgesetzt und auf der anderen Seite als Einnahmen gebucht und somit auch versteuert.
Viele Grüße
Malu
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Servus,
ja, das ist richtig. Ich finde es allerdings klarer, bei der Gewinnermittlung nicht von Absetzen und Versteuern zu sprechen, sondern einfach zu formulieren: (Alle) Einnahmen minus (alle) Ausgaben sind beim „Überschussrechner“ der Gewinn. Der Gewinn gehört zum Gesamtbetrag der Einkünfte, und aus diesem wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt.
Denn letztlich ists nicht die einzelne Rechnung oder gar die einzelne Rechnungsposition, die versteuert wird, sondern das Einkommen, das aus den Einkünften (insgesamt) ermittelt worden ist.
Schöne Grüße
MM