Ein Mann hat von seiner Ex-Frau Rechnungen wegen Kinderbetreuung seines Sohnes bei Ihrer Freundin erhalten. Summe ca.1800€ Steuernummer 000000 !!!
Nach Anschreiben verzichtete Sie auf die Hälfte des Betrages. Auf einen Hinweis, ob der Betrag wirklich entstanden ist wäre fraglich, werden keine Forderungen mehr gestellt. Der Mann hat das Gefühl hier wurde ein Betrugsversuch gemeinsam mit der Freundin gestartet. Einen direkten Beweis hat er nicht. Zahlungseingänge (Kontoauszüge) werden nicht zur Verfügung gestellt.
Eigentlich sollte er einen Strafantrag stellen, kann aber definitiv nichts beweisen…er hat nur den dringenden Verdacht, dann sollten die Zahlungen wirklich erfolgt sein, würde seine Ex-frau auf die Zahlungen nicht verzichten. Wenn der Mann nun einen Strafantrag stellt und es stellt sich heraus, dass der Strafantrag unberechtigt ist…macht er sich dann strafbar??
Hallo,
vielleicht hilft dir das hier weiter
http://www.polizei-beratung.de/rat_hilfe/opferinfo/d…
Gruß SUnny
Ein Mann hat von seiner Ex-Frau Rechnungen wegen
Kinderbetreuung seines Sohnes bei Ihrer Freundin erhalten.
Summe ca.1800€ Steuernummer 000000 !!!
Eigentlich sollte er einen Strafantrag stellen, kann aber
definitiv nichts beweisen…er hat nur den dringenden Verdacht,
dann sollten die Zahlungen wirklich erfolgt sein, würde seine
Ex-frau auf die Zahlungen nicht verzichten. Wenn der Mann nun
einen Strafantrag stellt und es stellt sich heraus, dass der
Strafantrag unberechtigt ist…macht er sich dann strafbar??
Nein, soweit die in der Strafanzeige gemachten Angaben nicht völlig frei erfunden und nur darauf gerichtet sind, dem anderen zu schaden.
Das Finden und Sichern von Beweisen ist nach einer Anzeige die Aufgabe der Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei), daher muss der Anzeigende nichts beweisen.
Das einzige, was passiert, wenn die Ermittlungen den Anfangsverdacht nicht erhärten können, ist die Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
Gruß