Verdacht auf ebay Betrug

Angenommen ich habe in einer ebay Auktion eine Download-Software erworben, bei der mir die Registriernummer zugesandt wird und ich die Software von einer Online-Platte laden kann. (Der Hersteller vertreibt die Software auf ähnliche Art und Weise)

Weiterhin angenommen, bei dem Verkäufer handelt es sich um eine Privatperson, die mit der Software angeblich unzufrieden ist und diese deshalb verkauft. Einige Wochen später beobachte ich, dass exakt die gleiche Auktion mehrfach gelaufen ist und mir kommen Zweifel, ob es mit rechten Dingen zugeht:

  • hat da jemand mehrfach eine Kopie des Programm verkauft?
  • hat da jemand ein illegalen KeyGen und erzeugt sich stets neue Serienummern, um sie zu verkaufen?

Angesichts des Preises und der Anzahl der gelaufenen Auktionen (Preisdifferenz Auktion zu Herstellerpreis) lassen einen Illegalen Vorgang vermuten, den ich jedoch nicht beweisen kann. Weiterhin angenommen ich habe ebay eine weitere Auktion des Händlers gemeldet, woraufhin diese abgebrochen wurde. Der Händler verkauft aber fleissig weiter.

Was könnte man in einer solchen Situation machen?

Was könnte man in einer solchen Situation machen?

Den Hersteller fragen?

Hallo,

rechtliche Bedenken beiseite: die Auktion verstößt auf jeden Fall schonmal gegen die ebay-AGB.

Und noch eine Warnung: jemand in meinem Bekanntenkreis hat auf ähnliche Weise mal eine Raubkopie einer Navigationssoftware gekauft. Der ebay-Verkäufer wurde angezeigt und anhand seines Email-Verkehrs (den der Idiot fein säuberlich archiviert hatte) wurden seine Käufer ermittelt und belangt - auch mein Bekannter, das wurde teuer!

Falls man also verdächtig günstige Download-Angebote im Netz sieht, sollte man vielleicht einfach mal den Finger von der Maus nehmen, sowas kann ins Auge gehen. Gier frisst Hirn.

Gruß,

Myriam

rechtliche Bedenken beiseite: die Auktion verstößt auf jeden
Fall schonmal gegen die ebay-AGB.

Ich habe ebay kurzerhand telefonisch kontaktiert, eines Verstoss gegen die AGB sieht man dort nicht.

Und noch eine Warnung: jemand in meinem Bekanntenkreis hat auf
ähnliche Weise mal eine Raubkopie einer Navigationssoftware
gekauft. Der ebay-Verkäufer wurde angezeigt und anhand seines
Email-Verkehrs (den der Idiot fein säuberlich archiviert
hatte) wurden seine Käufer ermittelt und belangt - auch mein
Bekannter, das wurde teuer!

Tja, auch diesen Aspekt sieht ebay anders. Unwissen schützt vor Schuld. Schliesslich muss der Käufer anhand der Auktion davon ausgehen, ein Original erworben zu haben. Die Bedenken sind Spekulation und lassen sich nicht durch den Käufer belegen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss der Rechteinhaber (=Hersteller) sich an ebay wenden.

Falls man also verdächtig günstige Download-Angebote im Netz
sieht, sollte man vielleicht einfach mal den Finger von der
Maus nehmen, sowas kann ins Auge gehen. Gier frisst Hirn.

Ich habe ebay kurzerhand telefonisch kontaktiert, eines
Verstoss gegen die AGB sieht man dort nicht.

Dann ist die Auktion doch etwas anders als Du hier beschrieben hast. Bei ebay darf laut eigener AGB nichts verkauft werden, das nur „digital“ existiert. Keine Downloads, keine Texte als pdf, keine selbstbeschriebenen Datenträger.

Tja, auch diesen Aspekt sieht ebay anders. Unwissen schützt
vor Schuld. Schliesslich muss der Käufer anhand der Auktion
davon ausgehen, ein Original erworben zu haben.

Ob man Unwissen vortäuschen kann, hängt stark vom Angebot ab. Wenn z.B. eine aktuelle Software neu für 50% des Marktpreises angeboten wird, ohne Datenträger obwohl sie normalerweise nicht als Download vertrieben wird, dann glaubt Dir kein Mensch, dass Du nicht gewusst hast, dass es sich hier um eine Raubkopie handelt. Ich wäre da sehr vorsichtig.

Gruß,

Myriam