angenommen, Herr X hat ein Dachgeschos zu einer Wohnung ausgebaut und vermietet. Die esten 2 Jahre lief ein mündlicher Mietvertrag mit Bargeldzahlung als Miete, bis die Mieter auszogen.
Die Wohung steht danach leer und ist wieder bezugsfertig - wird von Miet-Interessenten besichtigt.
Ein Monat später erklärt Herr in betrunkenem Zustand vor 2 Personen, er hätte diese Wohnung weder dem Bauaufsichtsamt noch dem Finanzamt gemeldet, er sähe es nicht ein dem Staat um Erlaubnis zu fragen bzw. dem Staat sein Geld in den Rachen zu werfen … er bezahle ja schliesslich genug Steuern.
Nachzuvollziehen ist seine Aussage, denn es ist der Strasse (den Nachbarn in der Strase) einiges über Herrn X bekannt, welche seine Aussage nur bestätigen würden. Er ist bereits bekannt für seine krummen Geschäfte auch bzgl. seinem eignenen Gewerbe (Bau).
Nun stellt sich mir die Frage, sollten die 2 Personen etwas tun? Falls sie dies deme Finanzamt melden (oder Bauamt), könnten sie von Herrn X angezeigt werden (wegen übler Nachrede oder was weiss ich), falls sich heraus stellt, dass er im betrunkenen Zustand nur geprahlt hat und die Aussage nicht stimmte.
Andererseits, was wenn er wirklich die Wahrheit gesagt hat und die Wohung weder dem Bauamt gemeldet ist, noch je Steuern von den Mieteinnahmen abgeführt worden.
Wie sollte die Personen sich verhalten? Den Verdacht melden und wenn an wen und wie? Nicht dass später eine Anzeige auf die Personen wegen Rufmord oder Sonstiges zukommt.
Einfach still sein und nichts sagen? Augen zu, Ohren zu, Mund zu?
generell ist es so, daß Anzeigen gegenüber berechtigte Behörden, also hier Bau- und Finanzamt rechtmäßig sind und vertraulich von denen behandelt werden. Auch bei der Drohung mit einer Anzeigen, ausgesprochen gegenüber dem Betroffenen, ist man grundsätzlich auf der sicheren Seite, WENN damit keine (versteckte) Erpressung verbunden ist (verboten wäre: wenn Du nicht zahlst, dann zeige ich Dich an = Erpressung und damit strafbar!). Ob dies natürlich sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Natürlich sollte man immer vorher prüfen, ob eine Anzeige auch einen Wahrheitsgehalt hat.
Es kommt nun auf das Gerechtigkeitsgefühl von Herrn X an, ob er telefonisch (besser) oder schriftlich den Behörden etwas sagt. Aus eigener beruflichen Erfahrung kann ich auch sagen, daß oft das Finanzamt über ihre speziellen Kunden sehr gut Bescheid weiß. Ob dieser Typ dazu gehört, kann ich natürlich nicht beurteilen.
generell ist es so, daß Anzeigen gegenüber berechtigte
Behörden, also hier Bau- und Finanzamt rechtmäßig sind und
vertraulich von denen behandelt werden.
Auch bei der Drohung
mit einer Anzeigen, ausgesprochen gegenüber dem Betroffenen,
ist man grundsätzlich auf der sicheren Seite, WENN damit keine
(versteckte) Erpressung verbunden ist (verboten wäre: wenn Du
nicht zahlst, dann zeige ich Dich an = Erpressung und damit
strafbar!).
Das verstehe ich jetzt nicht. Wie könnte der die Personen denn jetzt erpressen?
Nun stellt sich mir die Frage, sollten die 2 Personen etwas
tun? Falls sie dies deme Finanzamt melden (oder Bauamt),
könnten sie von Herrn X angezeigt werden (wegen übler Nachrede
oder was weiss ich), falls sich heraus stellt, dass er im
betrunkenen Zustand nur geprahlt hat und die Aussage nicht
stimmte.
man kann der zuständigen Stelle einfach wahrheitsgemäß berichten, was man weiß. Dann werden ggf. entsprechende Ermittlungen aufgenommen.
PS: Wer im Vollsuff mit Straftaten prahlt, darf sich nicht wundern, wenn diese zur Anzeige gebracht werden.
ist man grundsätzlich auf der sicheren Seite, WENN damit keine
(versteckte) Erpressung verbunden ist (verboten wäre: wenn Du
nicht zahlst, dann zeige ich Dich an = Erpressung und damit
strafbar!).
abgesehen davon, dass auch ich hier keinen Zusammenhang zur Frage feststellen kann, erfüllt die unberechtigte Drohung mit einer Strafanzeige zunächst den Tatbestand der Nötigung. Für den Tatbestand der Erpressung bedarf es schon ein wenig mehr.
PS: Wer im Vollsuff mit Straftaten prahlt, darf sich nicht
Der Herr ist eigentlich selten mal nüchtern und redet auch viel. Aber diesmal hatten die „aussenstehenden“ Personen alles mitgehört. Die anderen Nachbarn der Strasse, welche ihn bereits seit 10 Jahren kennen, hatten seine Ausagen bestätigt. Es sein bereits seit Jahren bekannt, da läuft wohl noch einiges Andere, aber niemand hat jemals etwas gemeldet.
Nun geht es aber insbesondere um die konkrete aussagen bzgl. der Wohnungen. Und man ist sich nicht sicher, ob und wo man dies melden solle, oder wie der Rest der Nachbarn einfach nichts tut.
Es ist nicht so einfach.
Nun geht es aber insbesondere um die konkrete aussagen bzgl.
der Wohnungen. Und man ist sich nicht sicher, ob und wo man
dies melden solle, oder wie der Rest der Nachbarn einfach
nichts tut.
Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Sofern man den Sachverhalt an der Staatsanwaltschaft (schriftlich oder persönlich bei der Polizei) mitteilt, ist diese gesetzlich Verpflichtet den Vorgang zu prüfen und ggf. selbstständig Ermittlungen aufzunehmen.
Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Sofern man den
Sachverhalt an der Staatsanwaltschaft (schriftlich oder
persönlich bei der Polizei) mitteilt,
Aber die Personen wissen es ja nicht sicher. Es ist nur ein Verdacht, aufgrund der Aussagen des Vermieters.
Deswegen stellt sich die Frage wie man so einen Verdacht melden sollte.
Wieso gleich die Staatsanwaltschaft?
Ich dachte jetzt eher an einen Anruf oder email ans Finanzamt(?)
Dazu käme noch das Bauamt(?), wegen der ausgebauten Miet-Dachgeschosswohnung, die nicht gemeldet ist (weder dem Bauamt noch dem Finanzamt). Wo meldet man dies?
Doch. Es ist sogar viel einfacher als Du denkst.
Sich zu überwinden das wirklich zu melden ist meiner Meinung nach nicht so einfach.
Aber die Personen wissen es ja nicht sicher. Es ist nur ein
Verdacht, aufgrund der Aussagen des Vermieters.
es ist immer erst ein Verdacht.
Deswegen stellt sich die Frage wie man so einen Verdacht
melden sollte.
Man äußert seinen Verdacht genauso wie hier im Forum. Man habe gehört, dass…
Wieso gleich die Staatsanwaltschaft?
Weil die Staatsanwaltschaft die zuständige Stelle ist.
Ich dachte jetzt eher an einen Anruf oder email ans
Finanzamt(?)
Kann man auch machen. Ermitteln wird aber trotzdem der Staatsanwalt.
Dazu käme noch das Bauamt(?), wegen der ausgebauten
Miet-Dachgeschosswohnung, die nicht gemeldet ist (weder dem
Bauamt noch dem Finanzamt). Wo meldet man dies?
Im Rathaus nachfragen, wer da zuständig ist. Das kann lokal unterschiedlich sein.
Sich zu überwinden das wirklich zu melden ist meiner Meinung
nach nicht so einfach.
Zahlst Du keine Steuern? Findest Du es gut, wenn jemand keine Steuern zahlt, was letztendlich dazu führt, dass alle anderen mehr zahlen müssen? Steuerhinterziehung als solches ist eine Sache, damit auch noch lauthals herumzuprahlen eine andere.
Und wo findet man die zuständige Staatsanwaltschaft?
Welches Gericht? Der Stadt oder des Landes ?
Anruf bei der nächsten Polizeidienststelle oder der örtlichen Staatsanwaltschaft, Google, Website des Justizministeriums …
Keine Angst. Wenn es an die falsche Staatsanwaltschaft geht, leitet diese das ganze and die zuständige weiter.
Ist wirklich sehr einfach. Man muss da auch kein Formvorschriften beachten. Es reicht wenn man schreibt „hiermit möchte ich Ihnen den nachfolgend beschriebenen Sachverhalt schildern und Sie bitten, diesen auf eine strafrechtliche Relevanz zu überprüfen und ggf. zur Anklage zu bringen“ oder so ähnlich.
Ist wirklich sehr einfach. Man muss da auch kein
Formvorschriften beachten. Es reicht wenn man schreibt
„hiermit möchte ich Ihnen den nachfolgend beschriebenen
Sachverhalt schildern und Sie bitten, diesen auf eine
strafrechtliche Relevanz zu überprüfen und ggf. zur Anklage zu
bringen“ oder so ähnlich.
Weil die Staatsanwaltschaft die zuständige Stelle ist.
Ich dachte jetzt eher an einen Anruf oder email ans
Finanzamt(?)
Kann man auch machen. Ermitteln wird aber trotzdem der
Staatsanwalt.
Nicht zwangsläufig. Der Staatsanwalt würde wahrscheinlich einen entsprechenden Hinweis auch erstmal ans Finanzamt abgeben, dass hat dafür eine Bußgeld- und Strafsachen- sowie eine Steuerfahndungsstelle.
Denn nur das Finanzamt kennt die steuerlichen Verhältnisse, die zur Beurteilung, ob überhaupt Hinterziehung oder leichtfertige Verkürzung vorliegt, nötig sind (natürlich werden die Staatsaanwaltschaft und Gericht bei Bedarf mitgeteilt).
Kann man auch machen. Ermitteln wird aber trotzdem der
Staatsanwalt.
Nicht zwangsläufig. Der Staatsanwalt würde wahrscheinlich
einen entsprechenden Hinweis auch erstmal ans Finanzamt
abgeben, dass hat dafür eine Bußgeld- und Strafsachen- sowie
eine Steuerfahndungsstelle.
mag sein. Die Betonung liegt hier aber auf dem Wort „erstmal“. Eine Anklage kann aber nur durch die Staatsanwaltschaft erfolgen.
mag sein. Die Betonung liegt hier aber auf dem Wort „erstmal“.
Eine Anklage kann aber nur durch die Staatsanwaltschaft
erfolgen.
Nach Rücksprache mit ehemaligen Münchner BuStra-Menschen: Richtig, wenn der Fall groß genug ist, das eine richtige Anklage erhoben wird, brauchts denn Staatsanwalt. In bestimmten Konstellationen auch schon zur Unterstüzung der Steufa.
Der „Normalfall“, auch bis zum Strafbefehl, erst recht natürlich Fälle, wo gegen Bußgeld oder sonstiges eingestellt wird, geht auch ohne.