Verdacht der fahrl. Körperverle. durch den Arzt

Ein Patient vermutet, dass sein Hausarzt eine fahrlässige Körperverletzung an ihm begangen hat. Der Patient hat seinen Hund die Treppe herunter getragen weil er Krank war und er mit ihm zum Tierarzt wollte, hierbei hat er sich den Rücken verletzt (evtl. verrenkt). Am nächsten Tag ging er zum Hausarzt, dieser hat versucht mir den Wirbel wieder einzurenken. Danach gab es noch Spritzen. Am nächsten Tag war er zum Spritzen wieder beim Arzt, er bat ihn noch einmal diese Einrenkung vorzunehmen, da es ihm am Vortag danach schon besser ging.
Dieses Mal knackte es im Rücken sehr stark. Danach hatte er immer stärker werdende Schmerzen. Nach ca. 3 1/2 Wochen unter den starken Schmerzen wurde er endlich geröntgt, es wurde hierbei festgestellt, dass eine Brustwirbelfraktur (T6) vorliegt. Die Schmerzen wurden nach der zweiten Behandlung durch den Hausarzt immer unerträglicher. Ca. 1 1/2 Wochen später wurde wiederum, nach einer Knochendichtemessung mittels DXA:

Befund:
• LWS – LWK 1 bis 4 – Mittelwert -3,1
• Schenkelhals rechts/links - 4,0
• Hüfte mit prox. Oberschenkel rechts/links – Mittelwert - 3,5
• Die Messwerte sprechen für eine beginnende Minderung der Knochendichte – eine manifeste Osteoporose liegt aber nicht vor

Was kann er hier tun?
Er hat nur einen Verdacht aber keine Beweise.

Hallo,
erst einmal, nicht jeder Hausarzt darf einbrenken. An der stelle des Patientin würde ich ein ausführliches Gedächnisprotokoll machen mit Angaben welche Ärzte was gemacht haben und wie danach das Schmerzempfinden war. Alle dieses würde ich dann an die Ärztekammer schicken, mit dem Verdacht auf Ärztefehler/Körperverletzung und der Bitte um Hilfe. Dies ist für den Patienten kostenlos und sollte der Fehler nachgewiesen werden hilft man dort einem sein Recht zu bekommen.

Viel Glück und gute Besserung
Sabine

Hallo 00Leika00,

da Deinem Hausarzt die Knochendichte vor dem einrenken wohl nicht bekannt war, kann man hier keinen Fehler erkennen.
Aber wenn es so knackte wäre zu klären, ob nicht sofort eine Röntgenkontrolle hätte stattfinden sollen.

Persönliche Beratung gibt es bei der UPD, die auch hier zu finden ist: http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/

Bei der Bundesärztekammer gibt es weitere Hinweise zu den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.59.5301
Und hier zu den Patientenrechten: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.49

Alles Gute
Folter-Opfer