Verdacht einer straftat

hi
ich hab heut was schrechliches bekommen mit der post ein brief vom haupzollamt auf verdacht einer straftat
erst mal zum sachverhalt
am 07.11 sollte ich eine neue arbeit nach zwei monat arbeitslosigkeit über eine leihfirma anfangen
war erst mal vom 07 bis zum 9.11 krankgeschrieben
bekamm einen neuen arbeitsvertrag zum 10.11 und hab 2 tage gearbeitet und war für den rest des monats krankgeschrieben
für den 17.11 hatte ich ein vermittlungsgespräch aus meiner arbeitslosigkeit und bin auch hingegangen habe aber erst mal nichts von meiner arbeitaufnahme und meiner krankschreibung gesagt wahrscheinlich aus angst vor einer kündigung oder einer sperre bei neuer arbeitslosigkeit da ich auch finanziell nicht gut dastehe
mein neuer arbeitgeber hat mich aber ohne probleme im dezember weiterbeschäftigt habe mit dem arbeitgeber über meine krankheit gesprochen und er hat verstanden das es ernst ist und ich nicht zu faul zum arbeiten bin

ich habe dann im dezember meine arbeitsaufnahme zum 09.11 gemeldet
es kamm ein bescheid vom arbeitsamt über zu viel gezahlte leistungen zurückzuzahlen das ich auch gezahlt hab

jetzt kommt ein schreiben vom hauptzollamt mit verdacht einer straftat weil ich am 17.11 bei vermittlungsgespräch war und keine angaben über meine arbeitsaufnahme gemacht habe

ich denk ich hab die ganze sache unterschätzt und jetzt ziemlich viel mist an der bage
was kann mir eigendlich jetzt geschehen wird das mehr als ein bußgeld das ja bestimmt kommt oder schaltet sich da die statsanwaltschaft ein
ziel meiner aktion war eine überbrückung bis mein erstes gehalt kommt und hab ja alles gemeldet und auch zurückbezahlt

kann man das in die stellungnahme schreiben oder brauch ich gleich einen rechtsanwalt
hilft der vdk bei dem ich mitglied bin

Hallo,
erstmal habe ich Verständnis, Deine Rechnungen und den Lebensunterhalt mit der Zahlung vom AA überbrückt zu haben. Deshalb hast Du ja wohl auch keine Angaben gemacht bei dem SB, aber Du musst natürlich immer alle Veränderungen mitteilen, vondaher erstmal, Mist !!
Wie Du Dich aber jetzt am geschicktesten verhalten solltest, musst Du bei Experten nachfragen.
Mit solidarischem Gruß
Monti

Hallo, das ist zwar nicht mein Spezialgebiet, aber ich würde spontan sagen einfach bei der Aufklärung mithelfen und die Ihnen bekannten Tatsachen sagen, auf jeden Fall würde ich auch vorab um Unterstüzung bei der VDK bitten, sicherlich gibt es auch jemanden beim Arbeitsamt, der vorab helfen kann, da würde ich auch um Unterstützung bitten. Viel Erfolg!

Hallo Fragesteller!

Der Vorgang scheint sehr kompliziert zu sein. Eine Straftat kann ich nicht erkennen. Vieles wird in unserem „so genannten Rechtsstaat“ derart aufgebauscht, dass man als Laie kaum durchblickt. Ich würde empfehlen, einen Fachantwalt für Arbeitsrecht einzuschalten. Dieser wird besser überprüfen können, ob es sich tatsächlich um eine Straftat handelt oder ob mit dieser Aktion nur der berühmte „Sturm im Wasserglas“ produziert werden soll.

Also. nix wie hin zum Anwalt.

Gruß Hartmut König

Hallo, Xaver1010.
Also, erst einmal ne Frage.
Wieso bekommst du Post vom Hauptzollamt?
Ich würde es verstehen, wenn du Post vom Staatsanwalt bekommen würdest. Ich hab bis jetzt noch nie gehört, dass das Hauptzollamt staatsanwaltliche Aufgaben übernehmen kann.
Es ist natürlich ein Vergehen(Betrug…Erschleichung von staatlichen Leistungen) das du da begangen hat. Aber normaler weise bekommst du dann Ärger mit der ARGE oder dem Staatsanwalt.
Aber vielleicht sind ja auch die Gesetze geändert worden.
Da ich dir da nichts weiter sagen kann, würde ich dir raten, da du ja eine Rechtsschutzversicherung hast…schnell zum Anwalt. Ansonsten kann ich dir nur raten gegen den Bescheid des HZA sofort Widerspruch einlegen…
Wenn es nur eine Anhörung sein soll schreibst du denen dass du Rücksprache mit einem Anwalt halten willst
Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen?
MfG, Fred.

danke fred
das mit dem hautzollamt ist leider richtig hab eigentlich nur den vorgang beschrieben die wollen das prüfen und bei betrug geben die das an den staatsanwalt weiter so weit hab ich mich schon informiert eigentlich hab ich ja bereits alles aufgeklärt und auch wieder zurückgezahlt rechtschutz hab ich auch keinen ich hoffe auf den vdk

lg

danke für deine antwort

Hallo Xaver1010.
Na, da wünsche ich dir aber alles Gute. Hoffentlich findest du nen Menschen in der Staatsanwaltschaft. Sonst kommt es noch zu nem Verfahren gegen dich. Kannste nicht abwenden. Der VDK hilft dir da auch nicht weiter. Der vertritt dich nur in sozialen Rechtssachen. Heißt, bei allem was mit Sozial und Rentenrecht zu tun hat. Kannst aber zur Not, wenn de nicht allzu viel verdienst auf Prozeßkostenhilfe zurück greifen.
Lass den Kopf nicht hängen. Wird schon gut gehen.
MfG, Fred.

Hey xaver1010,
mir ist nicht klar, warum es als Straftat angesehen wird.
Eigentlich dürfte dein Fall nicht als Straftat gewertet werden.
Schreib mir doch bitte, welche Paragrafen sie angeben.
Ich rate dir schon mal, dass du schnellst möglich Einspruch erhebst.

Gruß
sydney

Hallo,
ich würde auf jeden Fall erstmal den VdK zu einer Beratung kontaktieren. Ansonsten ist diese Thematik nicht meine Baustelle!
Gruß
Sven

hi
ich hab heut was schrechliches bekommen mit der post ein brief
vom haupzollamt auf verdacht einer straftat
erst mal zum sachverhalt
am 07.11 sollte ich eine neue arbeit nach zwei monat
arbeitslosigkeit über eine leihfirma anfangen
war erst mal vom 07 bis zum 9.11 krankgeschrieben
bekamm einen neuen arbeitsvertrag zum 10.11 und hab 2 tage
gearbeitet und war für den rest des monats krankgeschrieben
für den 17.11 hatte ich ein vermittlungsgespräch aus meiner
arbeitslosigkeit und bin auch hingegangen habe aber erst mal
nichts von meiner arbeitaufnahme und meiner krankschreibung
gesagt wahrscheinlich aus angst vor einer kündigung oder einer
sperre bei neuer arbeitslosigkeit da ich auch finanziell nicht
gut dastehe
mein neuer arbeitgeber hat mich aber ohne probleme im dezember
weiterbeschäftigt habe mit dem arbeitgeber über meine
krankheit gesprochen und er hat verstanden das es ernst ist
und ich nicht zu faul zum arbeiten bin

ich habe dann im dezember meine arbeitsaufnahme zum 09.11
gemeldet
es kamm ein bescheid vom arbeitsamt über zu viel gezahlte
leistungen zurückzuzahlen das ich auch gezahlt hab

jetzt kommt ein schreiben vom hauptzollamt mit verdacht einer
straftat weil ich am 17.11 bei vermittlungsgespräch war und
keine angaben über meine arbeitsaufnahme gemacht habe

ich denk ich hab die ganze sache unterschätzt und jetzt
ziemlich viel mist an der bage
was kann mir eigendlich jetzt geschehen wird das mehr als ein
bußgeld das ja bestimmt kommt oder schaltet sich da die
statsanwaltschaft ein
ziel meiner aktion war eine überbrückung bis mein erstes
gehalt kommt und hab ja alles gemeldet und auch zurückbezahlt

kann man das in die stellungnahme schreiben

Das ist sicher sinnvoll, die Situation wahrheitsgemäß darzustellen.

oder brauch ich
gleich einen rechtsanwalt
hilft der vdk bei dem ich mitglied bin

Das bitte beim VdK erfragen.
Viel Glück!

Hallo Xaver, ich denke da kann ich dir nicht helfen aber ich denke so wild kann es nicht werden du hast alles bereits zurück bezahlt,beim Vermittlungsgespräch am 17.11.2011 war dir doch noch nicht klar ob es überhaupt etwas wird mit der Arbeit zumal du gleich krank warst, hast du natürlich nicht damit gerechnet fest eingestellt zu werden.
Vermutlich möchte dir das Zollamt Sozialbetrug an di Backe hängen, aber ich hoffe das erkannt wird das es hier ja um eine Kleinigkeit geht und kein schaden entstanden ist.
Deshalb würde ich erst mal den Ablauf dem Amt schildern,
sollte dennoch ein Strafbefehl eingehen kannst du immer noch entscheiden ob du dir einen Anwalt nimmst den Anwälte sind auch nicht gerade günstig!
Nochmal du hast nicht vorsätzlich gehandelt,auch nicht daran geglaubt das aus der Probe Arbeit mehr wird da du ja gleich krank warst. Nicht zu unterschätzen ist auch dein Gesundheits-Zustand am 17.11.11 du warst ja schließlich krank geschrieben, so das man an so einem Tag möglicherweise mit Fieber etc. nicht gerade helle wach im Kopf ist.

Ich hoffe es wird keine große Sache daraus

Gruß

Hallo, hab deine Anfrage erst heute gelesen.
Ich hatte neulich von einem Fall eines 42 jährigen Regensburger gelesen, welcher seine Arbeitsaufnahme nicht ordnungsgemäß gemeldet hatte und deshalb wegen Sozialbetrug verurteilt wurde. Hier der Link:
http://bfd-suedost.de/pages/topics/hauptzollamt-rege…

Allerdings übersteigt deine Anfrage mein Wissen. Ich würde erst mal versuchen den Sachverhalt mit dem Hauptzollamt zu klären (Kopien der Briefe vom Arbeitsamt und Überweisungs- bzw. Zurückzahlungsbeleg beifügen). Sollte das Amt an einer Strafverfolgung festhalten, auf jeden Fall einen Rechtsberater einschalten.
Gruß Iggi_316