Hallo meine Frage ist ob man einen Verdacht oder einen Indizienbeweis ohne Nahmen zu nennen
in einer Zeitug Veröfendlich darf.
mit freundlichen Grüßen
K.H.L.
Das kommt darauf an[tm]
Wenn man den Namen nur doll genug falsch schreibt, dann steigen vermutlich die Chancen, dass sich niemand dran stößt …
Warum will man das? Kannst Du eventuell ein fiktives Beispiel erfinden? Und in welchem Rahmen? Also schreibt da jemend nen Leserbrief „Mein böser Nachbar pieselt immer über den Gartenzaun? Ich hab die Pfütze gesehen!“ oder verkündet der Lokalredakteur „Herr Hugo S. steht im dringenden Tatverdacht über den Gartenzaun in der Goethestraße zu pieseln“?
Hallo,
ja, natürlich darf man das. Die Zeitungen sind voll davon: Hier die laut Google neueste Meldung
Wie man mit solchen Meldungen umzugehen hat, steht im Pressekodex
Grüße
Hallo,
wessen Name soll unbenannt bleiben?
Der des Verdächtigen? (Was ist dann der Sinn? „Öffentliche Bekanntmachung: Jemand, dessen Name ich nicht nenne, hat vermutlich mein Auto zerkratzt. Gezeichnet: Müller, Autoinhaber“)