Verdacht-Reparatur bei KFZ

Hallo! Wie ist das eigentlich, wenn man ein Auto zur Reparatur gibt und die Werkstatt kann den Fehler nicht genau identifizieren. Es wird auf Verdacht ein Teil ausgewechselt, aber der Schaden ist dadurch nicht behoben. Muß man dann diese „Verdacht-Reparatur“ bezahlen? Muß die Werkstatt dem Kunden auf Verlangen die Rechnung des bestellten Ersatzteils aushändigen?
Vielen Dank, für Antworten!

Da lässt man sich das Altteil aushändigen.
Das gehört nämlich dem Pkw-Besitzer.
So kann man prüfen, ob wirklich ausgetauscht wurde.

Hallo! Wie ist das eigentlich, wenn man ein Auto zur Reparatur
gibt und die Werkstatt kann den Fehler nicht genau
identifizieren. Es wird auf Verdacht ein Teil ausgewechselt,
aber der Schaden ist dadurch nicht behoben. Muß man dann diese
„Verdacht-Reparatur“ bezahlen? Muß die Werkstatt dem Kunden
auf Verlangen die Rechnung des bestellten Ersatzteils
aushändigen?

Hallo,

man muss natürlich für derartiges „ausprobieren“ nichts bezahlen bzw. die Werkstatt muss entsprechend nachbessern. Dafür geht man ja zum Fachmann.

Die Rechtsgrundlage ist folgende: Man schließt mit der Werkstatt einen Werkvertrag, wobei das Werk die Beseitigung des Defektes ist.

BGB § 631 regelt die vertragstypischen Pflichten beim Werkvertrag:

Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

In § 633ff ist geregelt, welche Rechte man hat, wenn der Werkvertrag nicht vertragsgemäß erfüllt wurde.

Gruß

S.J.