Hallo,im Mai 12 wurde mir mein Smartphone mit Duchsuchungsbeschluss von der Polizei „entwendet“.Es sei Diebesgut und gegen mich wird ermittelt.Ich hatte die Rechnung,der Preis war zu der Zeit üblich und angemessen.Habe eine RA kontaktiert,die die Akte angefordert hat.Sie meint,in Berlin hätte man es bereits eigestellt aber in Hannover…?Hat jemand Ähnliches erlebt oder kann Tipps zur Wiederbeschaffung des Handys geben?RA meinte,es gibt keine Chance der Rückgabe.Ich hatte es übrigens in einem Ebay Shop gekauft.Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich.
jemand Ähnliches erlebt oder kann Tipps zur Wiederbeschaffung des Handys geben?
Meines Wissens kann man an Diebesgut kein Eigentum erwerben. Wenn das Smartphone tatasächlich geklaut war, ist es jetzt wohl futsch.
RA meinte,es gibt keine Chance der Rückgabe.
Stimmt wohl.
Hallo,
offensichtlich ist nur die Anklage wg. Verdacht der Hehlerei eingestellt, aber ds SM ist offensichtlich Diebesgut und somit kann die Herausgabe nicht erfolgen; da hilft auch keine Klage, auch wenn in Treu und Glauben erworben wurde,…
lG