Verdachtsunabhängige Personenkontrolle

Aus gegebenen Anlass wollte ich das jetzt nochmal aufwerfen. Wie ist das denn mit der Schleierfahndung und dem verdachtsunabhängigem Durchsuchen? Ich fühle mich da nämlich sehr in meiner Freiheit eingeschränkt und in der Gleichheit vor dem Gesetz verletzt. Meine Frage dazu, wie und kann man sich überhaupt dagegen wehren?

Super Paragraph dazu im „Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“:

§ 132 Einschränkung von Grundrechten
http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__132.html

… ja und weiter?! Lustigerweise (oder auch nicht) verträgt sich dieser Paragraph super mit dem Art 2 Abs. 2 Satz 3 unseres Grundgesetzes (Nur welches Gesetz wäre das dann in dieser speziellen Ausnahme?).

Ehrlich gesagt bin ich jetzt kein Jurist und hab von den einzelnen Geltungsbereichen der Gesetze nicht viel Ahnung (kann also sein, dass ich bestimmte Paragraphen thematisch falsch einordne)
Aber vielleicht antwortet ja einer, der sich mit sowas auskennt!

Meine erste Frage:

Wo genau ist eigentlich festgeleg, dass verdachtsunabhängige Personenkontrollen durchgeführt werden dürfen? Ich habe dazu nur den § 12 „Verfolgung von Straftaten“ im „Gesetz über die Bundespolizei“ gefunden und dort muss ein Verdacht vorliegen, oder etwa nicht?

http://bundesrecht.juris.de/bgsg_1994/__12.html

Einige interessante Pragraphen sind im „Gesetz über die Bundespolizei“ zu finden:

§ 15 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
http://bundesrecht.juris.de/bgsg_1994/__15.html

§ 16 Ermessen, Wahl der Mittel
http://bundesrecht.juris.de/bgsg_1994/__16.html

Hierzu die Frage: Wer bestimmt die pflichtgemäßen Mittel?
Körper Abtasten und Rucksack durchsuchen finde ich eine sehr krasse Maßnahme, bei eigentlich keinem bestehenden Verdacht.

Und dann noch:

§ 21 Erhebung personenbezogener Daten (insb. Abs. 4)
http://bundesrecht.juris.de/bgsg_1994/__21.html

Heißt das, ich muss keine Auskunft geben, darf aber?

Eine Idee hier im Forum war ja (vor 8 Jahren, oder so ^^), die Durchsuchung zu verweigern, weil sie laut „Verwaltungsverfahrensgesetz“ §44 als nichtig einzustufen ist, bzw. die Begründung des Verwaltungsaktes §39 nachträglich anzufechten. Nach § 2 „Ausnahmen vom Anwendungsbereich“ dürfte doch aber das „Verwaltungsverfahrensgesetz“ in diesem Fall doch garnicht greifen, oder?

Verwaltungsverfahrensgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/index.html#B…

Bitte geht bei der Argumentation stets davon aus, dass ich auf meinem Standpunkt beharre und mir diesen „Verwaltungsakt“ nicht gefallen lassen will. Also bitte keine Posts im Sinne von „Drüber weg seh’n und locker bleiben“. Bitte auch nicht dem Thema z.B. in die Richtung hingehend ausweichen, dass es doch einen Notwendige Maßnahme sei und dass ich doch darüber „froh sein“ solle, dass sich jemand um die Fahndung nach Drogendealern kümmert.

Ich suche nach einer Lösung der Problemstellung und nicht nach einem Ausweg… Also, gibt es eine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren? Ja, weil… oder: Nein, weil…!

Hallo,

du hast dich bei den falschen Hausnummern umgeschaut. Guck mal rein in die §§ 23, 43, 44 BPolG. Dort steht genau, was die Beamten dürfen und du bemängelst.

Es ist alles andere als angenehm, einen anderen Menschen zu durchsuchen, sehr oft einfach nur ekelerregend. So einfach „nur aus Spass“ macht das kein Beamter. Du kannst mir glauben, ich weiss wovon ich spreche.

Gruss

Iru

Hi

verdachtsunabhängigem Durchsuchen? Ich fühle mich da nämlich
sehr in meiner Freiheit eingeschränkt und in der Gleichheit
vor dem Gesetz verletzt.

Nenn mich pervers, aber merkwürdigerweise ist es mir lieber, von oben bis unten durchsucht zu werden als mit Sprengstoff durch die Lüfte zu fliegen :wink:.
Gruß,
Branden

Hallo,

Nenn mich pervers, aber merkwürdigerweise ist es mir lieber,
von oben bis unten durchsucht zu werden als mit Sprengstoff
durch die Lüfte zu fliegen :wink:.

ich versteh nicht was das eine mit dem anderen zu tun hat.

Gruß
Richi

ich versteh nicht was das eine mit dem anderen zu tun hat.

Es gibt ja neuerdings einige Arten von Durchsuchen, seit Sprengstoffgürtel und Bombenbauen in Mode gekommen sind. Das beschränkt sich nicht nur auf die Durchsuchung beim check-in auf den Flughäfen oder die Durchsuchung von Wohnungen.
Gruß,
Branden

Ergänzung
Gerade z.B. auf Flughäfen sind verdachtsunabhängige Personen-Durchsuchungen absolut notwendig. Wenn man nur verdachtsabhängige durchführen würde, würde ich vermutlich kein Flugzeug mehr besteigen.

Gerade z.B. auf Flughäfen sind verdachtsunabhängige
Personen-Durchsuchungen absolut notwendig. Wenn man nur
verdachtsabhängige durchführen würde, würde ich vermutlich
kein Flugzeug mehr besteigen.

Wobei diese Durchsuchung eine Freiwilligkeitsentscheidung des Durchsuchten ist. Lässt er sich nicht duchsuchen, fliegt er nicht - ganz einfach.
Allerdings habe ich den Eindruck, dass hier unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, was eine Durchsuchung ist und was sie tatsächlich umfasst bzw. umfassen kann.

Gruss

Iru

OKRe^2: Ergänzung
HI,
ich glaube der Fotomensch meint wohl eher „willkürliche“ Kontrollen, die nicht im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle o.ä stattfinden und sonst kein begründeter Verdacht besteht.

Gruß

Hallo,

in dem Sinne gibt es keine verdachtsunabhängige Kontrolle. Jede Kontrolle verfolgt einen Zweck, sie ist kein Selbstzweck.
Verdachtsunabhängig heisst letztlich nur, dass die Eingriffsschwelle stark herabgesetzt wird.

Gruss

Iru

Hi Iru

in dem Sinne gibt es keine verdachtsunabhängige Kontrolle.
Jede Kontrolle verfolgt einen Zweck, sie ist kein Selbstzweck.
Verdachtsunabhängig heisst letztlich nur, dass die
Eingriffsschwelle stark herabgesetzt wird.

Genau. Das sehe ich auch so und du hast es, wie ich finde, überzeugend formulert.
Gruß,
Branden

Hallo,

Genau. Das sehe ich auch so und du hast es, wie ich finde,
überzeugend formulert.

finde ich auch.

Habe aber auch noch eine Frage: Was ist denn ein begründeter Verdacht?

Ist die Kontrolle aufgrund eines Äußeren Erscheinungsbild in Ordnung? Und wie neutral muss der Kontrollierende sein?

Könnte mir vorstellen das Gruppen mit auffallender Wirkung öfter kontrolliert werden.

Gruß
Richi

Hallo Richy,

das kommt auf die Erfahrung des Beamten und auf das, was er finden will, an. Generell kann da überhaupt keine Aussage getroffen werden.
Für mich war mal ein Kriterium zur Kontrolle - bitte jetzt nicht lachen - feuerrote Haare. Und die Trefferquote war nahe 100 %, also lag ich fast immer richtig.

Eins steht aber auf jeden Fall fest: Den Spruch „gut dass sie kontrollieren, Kontrolle muss sein, aber warum ausgerechnet ich…?“ kennt jeder Polizist.

Gruss

Iru

HI Irubis,

Für mich war mal ein Kriterium zur Kontrolle - bitte jetzt
nicht lachen - feuerrote Haare. Und die Trefferquote war nahe
100 %, also lag ich fast immer richtig.

Genau das meine ich :smile:, habe mal gehört das für jemanden Leute mit umgedrehten Basecap verdächtig sind. Dem kann man sich wahrscheinlich auch nicht entziehen - die Frage ist aber: Warum verdächtig? Und ist dies in Ordnung?
In den meisten Fällen ist eine Kontrolle sicher auch nichts unangenehmes und geht schnell von Statten.

Jedoch passiert es auch des öfteren, selbst erlebt, das Aufgrund solcher „Scheuklappen“ falsche Verdächtigungen entstehen und man mit unter wie ein Schwerverbrecher behandelt wird.

Gruß
Richi

Eins steht aber auf jeden Fall fest: Den Spruch „gut dass sie
kontrollieren, Kontrolle muss sein, aber warum ausgerechnet
ich…?“ kennt jeder Polizist.

Glaube ich. :smile:

Genau das meine ich :smile:, habe mal gehört das für jemanden
Leute mit umgedrehten Basecap verdächtig sind. Dem kann man
sich wahrscheinlich auch nicht entziehen - die Frage ist aber:
Warum verdächtig? Und ist dies in Ordnung?
In den meisten Fällen ist eine Kontrolle sicher auch nichts
unangenehmes und geht schnell von Statten.

Jedoch passiert es auch des öfteren, selbst erlebt, das
Aufgrund solcher „Scheuklappen“ falsche Verdächtigungen
entstehen und man mit unter wie ein Schwerverbrecher behandelt
wird.

Ob es Scheuklappen sind, nein ich denke nicht. Ich will nicht ausschließen, dass die Beamten im Stress oder aus was für Gründen überreagieren können. Ist mir auch schon passiert, dann entschuldigt man sich und die Sache ist (meist) gegessen.
Aber das Thema der Kontrolle, der Verdachtschöpfung an sich ist ein überaus komplexes Thema, warum, wieso und weshalb wird der oder der kontrolliert. Das hat sehr viel mit der Wahrnehmung zu tun, die beim Polizeibeamten anders ausgeprägt ist als bei „Otto Normalverbraucher“. Und daraus resultiert, dass der Kontrollierte oder Zuschauer sehr oft nicht verstehen, warum die Kontrolle stattfand.

Gruss

Iru

Moin Richy

Genau das meine ich :smile:, habe mal gehört das für jemanden
Leute mit umgedrehten Basecap verdächtig sind.

Jo, die wären mir auch verdächtig, wel sie unreflektiert jeden Modescheiß mitmachen.
Gruß,
Branden

:smile: Re^7: OKRe^2: Ergänzung

Jo, die wären mir auch verdächtig, wel sie unreflektiert jeden
Modescheiß mitmachen.

Davon mal abgesehen…

Gruß

Hallo Irubis,

danke für die sachliche Erklärung aus deiner Sicht. Das ist sicher eine gesunde Einstellung mit der Wahrnehmung der Pflicht und der Wrikung auf andere.

Danke

Gruß
Richi