Ich studiere BWL und kämpfe gerade mit einer Übungsaufgabe.
Die Einzelfirma eines Gmbh-Geschäftsführers überlässt der GmbH Personal und verlangt dafür nichts. Hier handelt es sich also um eine verdeckte Einlage, oder?
Welche steuerliche Auswirkungen habe ich in der Einzelfirma des Geschäftsführers?
P.S. GmbH bucht keinen Aufwand etc. für die Personalgestellung…
Einlagefähig ist immer nur ein Wirtschaftsgut bzw eine Bilanzposition, niemals eine Nutzung.
Eine vE wäre es erst, wenn die Ef dafür Rechnungen schreibt, die GmbH diese als Verb einbucht, und das Ef dann auf die Begleichung der Rechnungen verzichtet.
Eine vE wäre es erst, wenn die Ef dafür Rechnungen schreibt,
die GmbH diese als Verb einbucht, und das Ef dann auf die
Begleichung der Rechnungen verzichtet.
Aber liegt bei dem Einzelunternehmen nicht eine Entnahme vor?
Das kommt drauf an, ob der GmbH-Anteil BV ist oder nicht.
Das kommt drauf an, ob der GmbH-Anteil BV ist oder nicht.
Aber das sind doch betriebsfremde Zwecke.
Und was ist mit der Umsatzsteuer?