Hallo,
Folgende Situation:
A kauft von B ein Haus.Es werden keine Mängel des Hauses von B in den
Kaufverhandlungen genannt.
enthält der Kaufvertrag die übliche Regeleung, dass der Verkauf unter Ausschluss jeder Gewährleistung erfolgt?
Gruß
S.J.
Hallo,
Folgende Situation:
A kauft von B ein Haus.Es werden keine Mängel des Hauses von B in den
Kaufverhandlungen genannt.
enthält der Kaufvertrag die übliche Regeleung, dass der Verkauf unter Ausschluss jeder Gewährleistung erfolgt?
Gruß
S.J.