Verdeckte Mängel bei Hauskauf

Hallo,

Folgende Situation:
A kauft von B ein Haus.

Es werden keine Mängel des Hauses von B in den
Kaufverhandlungen genannt.

enthält der Kaufvertrag die übliche Regeleung, dass der Verkauf unter Ausschluss jeder Gewährleistung erfolgt?

Gruß

S.J.