Verdeckte Mängel vs VOB?

Mal folgenden Fall angenommen:
Jemand baut schlüsselfertig. Das Haus ist o.k. und wird abgenommen. 4 Jahre später geht die Baufirma pleite. 10 Jahre später lockern sich alle Granitplatten im Treppenhaus. Ein Bauunternehmer stellt fest, dass der Unterbau der Platten mangelhaft ist.

Er sagt, hier greife nicht die VOB. Verdeckte Mängel könnten auch noch später angefochten werden. Kann der Bauherr sich nun an die Firma wenden, die für den Bauträger gearbeitet hat? Hat er Ansprüche auf Schadenersatz und/oder Mängelbeseitigung? Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Plattenleger und Bauherrn hat ja nicht bestanden. Die Ansprüche könnten aber durch die Pleite der Baufirma auf den Bauherrn übergegangen sein.

Hallo

Mal folgenden Fall angenommen:
Jemand baut schlüsselfertig. Das Haus ist o.k. und wird
abgenommen. 4 Jahre später geht die Baufirma pleite. 10 Jahre
später lockern sich alle Granitplatten im Treppenhaus. Ein
Bauunternehmer stellt fest, dass der Unterbau der Platten
mangelhaft ist.
Er sagt, hier greife nicht die VOB.

Die VOB kennt nur dann 4 Jahre Gewährleistungfrist, sofern nicht im Vertrag anderes bestimmt ist. Was steht also im Vertrag?

Verdeckte Mängel könnten
auch noch später angefochten werden.

Nein, nur arglistig verschwiegene Mängel. Und auch die gesetzlich nur 10 Jahre lang. Hier sind aber schon 14 Jahre vergangen.

Kann der Bauherr sich nun
an die Firma wenden, die für den Bauträger gearbeitet hat?

Nur wenn der Bauträger seine Ansprüche an den Bauherrn abgetreten hat.

Hat
er Ansprüche auf Schadenersatz und/oder Mängelbeseitigung?

Höchstwahrscheinlich gegen niemanden mehr.

Ein
direktes Vertragsverhältnis zwischen Plattenleger und Bauherrn
hat ja nicht bestanden. Die Ansprüche könnten aber durch die
Pleite der Baufirma auf den Bauherrn übergegangen sein.

Nicht dass ich wüsste, und wenn, wären sie verjährt.

Gruß
smalbop

Die VOB kennt nur dann 4 Jahre Gewährleistungfrist, sofern
nicht im Vertrag anderes bestimmt ist. Was steht also im
Vertrag?

Keine Ahnung. Im Zweifelsfalle nichts anderes als „nach den Bestimmungen der VOB“, also 4 Jahre.

Nein, nur arglistig verschwiegene Mängel. Und auch die
gesetzlich nur 10 Jahre lang. Hier sind aber schon 14 Jahre
vergangen.

Nein, erst 10 Jahre. Nach 4 Jahren war die Firma pleite, nach 10 Jahren wurde der Mangel entdeckt.
Hier ist ja die Frage nach der Arglist. Handelt ein Handwerker arglistig, wenn er veraltetes Material verwendet (also vorsätzlich täuschend) oder wenn er das Material nicht wie vorgeschrieben verwendet (keine Grundierung = Aufbrennen oder zu wenig Wasser)?

Kann der Bauherr sich nun
an die Firma wenden, die für den Bauträger gearbeitet hat?

Nur wenn der Bauträger seine Ansprüche an den Bauherrn
abgetreten hat.

Eine Abtretungserklärung ist mir nicht bekannt. Angenommen die Firma war plötzlich pleite und alle Bauherren konnten sich ihre Unterlagen abholen. Um solche Dinge hat sich niemand mehr gekümmert.

Hallo

Hier ist ja die Frage nach der Arglist. Handelt ein Handwerker
arglistig, wenn er veraltetes Material verwendet (also
vorsätzlich täuschend) oder wenn er das Material nicht wie
vorgeschrieben verwendet (keine Grundierung = Aufbrennen oder
zu wenig Wasser)?

Die „Verwendung veralteten Materials“ kann erstens Interpretationssache sein und muss zweitens nicht vorsätzlich geschehen sein, sondern kann auch auf Unwissenheit/Unachtsamkeit zurückzuführen sein.

smalbop