Verdeckter Mangel? - Eigentumswohnung-Dach undicht

Eine Person kauft am 12.02.09 eine Eigentumswohnung (DG) von einer anderen Privatperson über einen Notar mit Kaufvertrag, Eintrag ins Grundbuch etc. . Das Haus, in dem sich die Wohnung befindet, ist Baujahr 1996.
Im Dezember des selben Jahres merkt der Käufer der Wohnung, das es zu 4 von 7 Dachfenstern zur Gaube tropft. Ein herbeigerufener Dachdecker stellt die Diagnose, die Dampfsperre und Dämmung des Dachfensters ist nicht fachgerecht, bzw. gar nicht vorhanden. Kondenswasser bildet sich am Dachgeaubenblech des Fensters unter der vorhanden Holzdecke und tropft nach unten in die Wohnung.
Seiner Ansicht nach, ist das Problem nicht erst seid einem Jahr, sondern bedeutend länger.
Der Vorbesitzer der Wohnung gibt sich nichtswissend, bei Ihm sei das Problem nie aufgetreten.
Bei der Kaufbesichtigung der Wohnung im Sommer ist dem jetzigen Besitzer nichts aufgefallen, da bei den Temperaturen kein Kondenswasser entstand.
Der Bauträger (der das Haus damals baute)ist zum heutigen Tage insolvent, bzw. nicht mehr vorhanden.
Der Vorbesitzer existiert noch.

Was kann der Käufer noch machen? Die Kosten belaufen sich nach Schätzung auf ca. 3500€ zzgl. Schreiner der die komplette Holzdecke um die Fenster entfernen und wieder anbringen muss. Gesamtkosten ca. 7000€.

Sorry, ich könnte dir im Bereich Dachdeckungen helfen. Dies ist allerdings eine rechtliche Frage,die ich dir leider nicht beantworten kann. Ich würde mich an deiner Stelle eventuell mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Ein Gutachter könnte dir eventuell helfen,zu klären wie alt die Schäden schon sein müssen.
Sorry,das ich dir nicht behilflich sein kann.
Wünsch dir trotzdem alles Gute.
MfG

Danke dir trotzdem.

Hallo Markus,
diese Frage kann nur ein Anwalt beantworten. Sachverständige untersuchen den technischen Sachverhalt. Für den rechtlichen Sachverhalt sind Anwälte zuständig.Sorry, da kann ich nicht helfen.
Ist der Sachverhalt tatsächlich so, oder ist es eine Frage aus dem zweiten Semester Jura? :smile:)

Viel Glück

Hans-Gert

Man sollte es nicht glauben :smile:

Aber es ist so in Wahrheit.

Hallo,
nach meinem Kenntnisstand gilt folgendes:
zwischen Privatpersonen gilt gutgläubiger Erwerb.
Das heißt: der Vorbesitzer darf Mängel, die ihm bekannt sind, nicht verschweigen, sonst haftet er.
Nach Ansicht des Dachdeckers muss der Mangel bekannt gewesen sein, denn die Dampfsperre fehlt = Baumangel und deshalb ist schon früher Wasser im Winter eingedrungen.
Meine Empfehlung: schriftliche Stellungnahme dazu vom Dachdecker einholen.
2. Beim Notar anrufen, der Kaufvertrag beurkundet hat, was er meint, wie die Mängelhaftung für diesen Fall im Kaufvertrag geregelt ist. Ich gehe davon aus, dass nach dieser Schilderung der Verkäufer haftet. Wenn das der Notar bestätigt würde ich so weiterverfahren:
3. Einen -vor Gericht zugelassenen!-Gutachter damit beauftragen, den Mangel per Gutachten festzustellen.
4. Zu einem Anwalt für Baurecht gehen und Klage erheben.
Viel Glück. Beste Grüße M.Schwarz

Hallo,
das ist eine bittere Sache, zumal die Aussichten auf Kostenerstattung gering sind, - leider.
Nur wenn es dem Käufer gelingt, den Nachweis zu führen, dass der Vorbesitzer davon gewusst hat ( es wissen musste, weil … ) kann ein Prozess geführt werden mit Aussicht auf Erfolg.
Also muss man sich überlegen, wie kann der Nachweis geführt werden, wussten z.B. Nachbarn davon ? Hat der Vorbesitzer schon mal jemanden eingeschaltet um diesen Mangel zu beseitigen usw usw.
Wenn er weiterhin Unkenntnis behauptet, gibt es keinen anderen Weg, ( denn rein theoretisch könnte er ja Recht haben ? )
Grüße
Aira92