wird bei einer versicherung, wo man bei krankheit bzw. krankenhausaufenthalt einen gewissen tagessatz als selbständiger bekommt (weiss jetzt den genauen namen der versicherung nicht), auch eine zahlung erfolgen, wenn die arbeitsunfähigkeit durch einen suicidversuch selbst herbeigeführt wurde und der aufenthalt nun in einer psychiatrischen klinik aus freien stücken erfolgt ?
wird bei einer versicherung, wo man bei krankheit bzw.
krankenhausaufenthalt einen gewissen tagessatz als
selbständiger bekommt (weiss jetzt den genauen namen der
versicherung nicht), auch eine zahlung erfolgen, wenn die
arbeitsunfähigkeit durch einen suicidversuch selbst
herbeigeführt wurde und der aufenthalt nun in einer
psychiatrischen klinik aus freien stücken erfolgt ?
Hallo,
Das Ding nennt sich wahrscheinlich Krankentagegeldversicherung(KT) oder bekommen Sie nur Geld wenn sie im Krankenhaus sind, dann handelt es sich um eine KrankenHAUStagegeldversicherung?
In den Musterbedingungen fürs KT gibt es keinen Ausschluss für psychische Erkrankungen (dazu zähle ich Suizidversuche), somit würde geleistet. Klären Sie dies aber bitte mit Ihrer Versicherung ab. Kritisch würde es, wenn Suizidversuche dahin absichtlich begangen würden, um die Leistungen des KT zu erhalten, dann würden wir uns im Bereich der Vorsatz bewegen!
vorsatz liegt wohl immer vor, wenn man sich selbst die lichter
ausschiessen will - sehe ich ein problem, das zu trennen bez.
der versicherung
So einfach ist es nicht, es gibt psychische Erkrankungen, welche zu suizidalem Verhalten führen können. Personen die einen Suizidversuch begangen haben werden zwangsweise in einem geeignetem Krankenhaus untergebracht und z.B. nicht von der Polizei, sondern vom Rettungsdienst dahin verbracht, da dies als Krankheit gilt.
o.k. - im konkreten fall ist es so, dass der patient wieder nach kurzer zeit hätte das krankenhaus verlassen können, aber jetzt freiwillig, zur therapie, mehrere wochen dort verbleibt
er ist prinzipiell arbeitsfähig und nicht krankgeschrieben
gruß inder
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
die Krankentagegeldversicherung (auch ich gehe davon aus, dass es sich um einen solchen Vertrag handelt) leistet nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit - vereinfacht ausgedrückt - bei Arbeitsunfähigkeit , die wiederum ärztlich festgestellt sein muss.
Und an dieser Stelle habe ich im vorliegenden Fall -vermutlich aufgrund fehlender Infos - ein Verständnisproblem:
der Betroffene versucht einen Suizid, der vermutlich auf ein psyschisches Problem bzw. Leiden zurückzuführen ist. Jedenfalls legt dies der Hinweis auf den anschließenden Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik nahe.
Und dort ist kein Arzt, der ihm ein Abreitsunfähigkeit bescheinigt? Das würde umgekehrt bedeuten, dass er „vollkommen gesund“ ist. Wieso kann er dann in die Klinik aufgenommen werden?
Es bleibt mir nur der Tipp, mit dem Versicherer in Kontakt zu treten, den Fall detailliert zu schildern und dabei die konkreten Leistungsvoraussetzungen zu erfragen.