Hallo, ich habe eine Frage, mit der ich selbst gerade etwas überfordert bin. Zu meiner Ausgangssituation: Ich bin 26, Master-Studentin (Erwachsenenpädagogik) und jobbe derzeit für 8 Euro pro Stunde bei einem Versandhandel im Kundenservice. Bei einer 12 Stunden Woche komme ich auf 400 Euro. Soviel zum JETZT.
Nun meine Frage. Ich habe kurzfristig einen anderen Job angeboten bekommen, und zwar als Recruiter für eine Personalagentur ebenfalls in Teilzeit (16 Stunden) als freie Mitarbeiterin tätig zu werden. Ich habe in diesem Bereich quasi keine bzw. minimale Erfahrungen. Leider konnte ich, als ich nach meinen Gehaltsvorstellungen gefragt wurde, nichts konkretes sagen und fragte im Gegenzug, was sie denn zahlen würden. Es wären 10 Euro pro Stunde.
Mein Problem: Ich frage mich, ob dieser Verdienst angemessen ist, oder ob die Dame einfach aus meinem Unwissen heraus eine geringere Zahl nannte. Für mich sind die 10 Euro natürlich ok, weil es ja mehr ist als die 8 Euro bisher. Aber ist das für den Job auch angemessen? Noch ein paar angaben: Meine Aufgaben würden die Recherche nach Bewerbern, die Vorauswahl, die Kontaktaufnahme sowie das Durchführen von Telefoninterviews umfassen. Diese Tätigkeit kann teilweise von Zuhause ausgeführt werden. Sind 10 Euro ok? Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.
Das ist natürlich scher zu sagen, es kommt mir (und das ist meine persönliche Einschätzung) ein wenig niedrig vor. Zumal du ja auch Interviews führemn sollst.
Was m.E. Viel wichtiger ist ist dass du Sv-pflichtig wirst, wenn die Summe deiner Minijobs 400€ übersteigt. Du solltest dir also genau überlegen ob sich das dann noch lohnt.
Für diese Branche müsste es Tarifverträge geben. Ich denke, dass es sich um den Bereich Zeitarbeit handelt.
Ich würde im Internet nach den bekanntesten forschen. Die haben meist einen Link zur aktuellen Vergütung drauf.
Im Übrigen kommt es dann ja auch noch darauf an, ob West oder Ost. Da gibt es immer noch Unterschiede.
Und in Gegenden wie Ffm oder München kann man etwas mehr erwarten als in der Pampa.
Außerdem wird die fehlende Erfahrung maßgeblich sein.
In der heutigen Zeit kriegt man eher weniger als mehr als Arbeitnehmer.
Ich hoffe, das hilft erst mal.
Hallo Ratsuchende,
zu den 10€ kann ich so nichts sagen.
Ich fange das Thema mal etwas anders an. Die 16 Stunden sind die wöchentlich? Falls Du das mit dem anderen Job zusammen machen solltest, mußt Du damit rechnen über Deine 400 € zu verdienen. Dann bist Du auch solzialversicherungspflichtig. Dann bleiben von den 10 Euro nicht mehr viel über, dann würde ich sagen 10€ ist zu wenig. Solltest Du das Geld aber netto bekommen, meine ich, dass das ok ist. Ich würde das als Durchschnittslohn betrachten.
HG Circan
Hallo Circan,
vielen Dank für Ihre Antwort! Das habe ich mir auch schon überlegt… Da ich überhaupt keine Ahnung von Finanzen habe, könnten Sie mir vielleicht sagen, wie hoch die Abgaben wäre, wenn ich (vorerst) beide Jobs machen würde?Beziehungsweise könnten Sie mir sagen, wie ich das berechnen kann? Ich liste nochmal auf:
Versandhandel (Kundenservice) als Studentische Hilfskraft 406 Euro Brutto/384 Euro Netto, 12,5 Stunden/Woche
+
Recruiter-Job als Freie Mitarbeiterin 640 Euro Netto, 16 Stunden/Woche
Zeitmäßig gesehen würde ich ja damit auf 28,5 Stunden pro Woche kommen. Wenn ich richtig informiert bin, dann hätte das Auswirkungen auf meinen Studentenstatus, oder? Könnte ich das nicht irgendwie umgehen?
Folglich sind die 10 Euro wohl Brutto…
Für Ihre Hilfe danke ich im Voraus und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend!
Hallo Ksjusch2,
Ich habe hier einen Auszug aus dem Internet:
Hinzuverdienst
Üben Sie neben Ihrem Studium eine Beschäftigung aus, sind Sie in dieser Beschäftigung versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn die Beschäftigung
•an nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt wird (Die Höhe des Arbeitsentgeltes ist ohne Bedeutung. Sind Sie jedoch familienversichert, sollten Sie sich erkundigen, ob die Familienversicherung beitragsfrei weiterbestehen kann.)
•oder auf nicht mehr als zwei Monate befristet ist,
•oder lediglich auf die Semesterferien begrenzt ist.
In der Rentenversicherung sind Beschäftigungen versicherungsfrei
•die geringfügig entlohnt werden, das heißt, das monatliche Entgelt beträgt nicht mehr als EUR 400,00
•die kurzfristig ausgeübt werden, das heißt, von vornherein auf nicht mehr als 2 Monate oder 50 Arbeitstage befristet sind.
Nach diesen Info ist Ihr 2. Job voll Sozialversicherungspflichtig, da Sie die 20 Stunden überschreiten. Das wären Abzüge in Höhe von 129 Euro.
Den anderen Job könnten Sie als Aushilfsjob weiter machen. Haben Sie dort Ihre Steuerkarte abgegeben? Die braucht dann die Firma mit dem Teilzeitjob.
Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.
HG Circan