Verdienst als Tagesmutter versteuern/anmelden?

Hallo zusammen,

meine Frau (nicht berufstätig) möchte für unsere Nachbarin deren Sohn mittags vom Kindergarten abholen und auf ihn aufpassen, bis die Nachbarin abends vom Arbeiten nach Hause kommt.
Dafür möchte die Nachbarin meiner Frau 500,- DM geben. Wir haben nun folgende Frage: Wie sieht es mit dem Verdienst aus, wenn Sie uns das Geld einfach so gibt oder überweisst. Können wir dann evtl. als Schwarzarbeiter belangt werden, wenn das nirgends angemeldet ist. Oder muss das angemeldet werden?
Wir sind uns dort sehr unsicher - weiss da jemend Bescheid, wie das zu handhaben ist, damit uns keiner was kann?
Wie gesagt, meine Frau verdient nichts…

danke und Gruss Andreas

ich habe seinerzeit mit der tagesmutter eine sprachregelung vereinbart, die nicht von „verdienst“, sondern nur von aufwandsentschädigung ausging. es sollte immer allen klar sein, dass es sich letztlich um nachbarschaftshilfe bzw. freundschaftsdienste handelt. vor allem das mit der aufwandsentschädigung habe ich einmal in einem fernsehbericht bestätigt bekommen: solche dinge wären demnach tatsächlich steuerfrei. obs stimmt, kann nur ein rechtsanwalt sagen.

evtl kann bei stärkerem bedürfnis, das „vertragsverhältnis“ zu legalisieren, das jugendamt helfen. jedoch muss ich allgemein zu bedenken geben: man kann sich damit einen nicht zu bewältigenden wust an verwaltungskram an den hals hetzen. davon hat mich endgültig das beispiel meiner schwägerin überzeugt, die vor der aufgabe, ihre haushaltshilfe zu legalisieren, nach zwei tagen kapitulieren musste - und das, obwohl sie fachbeamtin im arbeitsamt ist!

viel glück ansonsten, die regelung hört sich sinnvoll an - und der preis scheint mir günstig zu sein!

grüße, juliane

Hallo,

Juliane, leider wurde auch hier mit dem 630-DM - Gesetz eingegriffen. Die dort geltenden Regelungen sind für alle Beträge gültig. Sozialversicherungsbeiträge entfallen auf jeden Fall. Die Frage der Lohnsteuer ist durch Antrag beim Finanzamt möglicherweise auf Null zu bringen. Hier ist Vorsicht geboten, wenn der Auftraggeber diese Kosten steuerlich absetzen will.

Gruss Günter

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Hallo Günter,

ich muss nochmals nachfragen, dass wir da keinen Fehler machen:

Der „Arbeitgeber“ also die Mutter muss uns anmelden und die Sozialversicherungsabgaben zahlen? Und wir können uns von der Lohnsteuer per Antrag befreien lassen?
Und wenn nicht? Wäre es dann Schwarzarbeit?

schon einmal besten Dank

Gruss Andreas

Hier findest du die Antwort:
http://www.tagesmuetter-bundesverband.de/webdateien/…

Gruß
Nelly

Gibts da ernst kein Schlupfloch?
Lieber Günter,

ich mag es nicht glauben. Gäbe es im Ernstfall echt keine Möglichkeit, das ganze auf der Basis Nachbarschaftshilfe zu organisieren? Mir scheint auch das größere Problem tatsächlich der Verwaltungsaufwand zu sein - nach der erwähnten Erfahrung meiner Schwägerin. Außerdem: mein Bruder meint, in seinem Betrieb allein träten nicht weniger als 53 verschiedene Möglichkeiten auf, wie sich diese 630-Marks Geschichten verhalten könnten und alle naselang täte sich wieder etwas ändern und alle kämen schon gar nicht mehr mit und auch die Behörden würden sich dauernd widersprechen und ein Nicht-Profi sei schon ganz und gar damit überfordert. Diese Berichte schrecken mich total ab!

Eigentlich ist mir das Thema sehr wichtig, denn in Kürze bekomme ich ein zweites Kind und habe weder meine Mutter parat stehen noch Lust, ein Freundschaftsverhältnis mit der Spülmaschine zu beginnen - also brauche ich wieder eine Möglichkeit der Kinderbetreuung. Da es für mich die Möglichkeit gibt, auch sehr wenig und stundenweise zu arbeiten, bietet sich das an! Und eine nette und kompetente Nachbarin habe ich auch. Deshalb wäre ich für weitere Tipps dankbar,

Gruß Juliane

Halloo Juliane,

ich mag es nicht glauben. Gäbe es im Ernstfall echt keine
Möglichkeit, das ganze auf der Basis Nachbarschaftshilfe zu
organisieren?

Nachbarschaftshilfe ist die gelegentliche Hilfe in einer besonderen Situation. Eine dauernde Hilfe ist keine Nachbarschaftshilfe.

Mir scheint auch das größere Problem tatsächlich

der Verwaltungsaufwand zu sein - nach der erwähnten Erfahrung
meiner Schwägerin. Außerdem: mein Bruder meint, in seinem
Betrieb allein träten nicht weniger als 53 verschiedene
Möglichkeiten auf, wie sich diese 630-Marks Geschichten
verhalten könnten und alle naselang täte sich wieder etwas
ändern und alle kämen schon gar nicht mehr mit und auch die
Behörden würden sich dauernd widersprechen und ein Nicht-Profi
sei schon ganz und gar damit überfordert. Diese Berichte
schrecken mich total ab!

Es ist mit Sicherheit ein völliger Unsinn, was da im 630-DM Gesetz geht. Der Verwaltungsaufwand ist tatsächlich nicht zur echtfertigen. Noch idiotischer sind die Neuregelungen, wenn Du einen Frau beschäftigst - nur eine Frau betrifft dies - und ist diese bei eienr der Ersatzkassen angemeldet, muss an die AOK ein sogenannter Solidarzuschlag überwiesen werden, der um die - nicht erschrecken bei 630 DM - rd. 1,20 liegt (nicht pro Stunde sondern im Monat). Dafür muss man ein Sonderkonto führen, diesen Betrag jeweils extra monatlich überweisen (bei uns kostet eine Überweisung rd. 15 DM Aufwand ). Und. und. und.

Wie sag ich es jetzt… Wenn die Haushaltshilfe beim Finanzamt geltend gemacht wird, weiss das Finanzamt, dass jemand da ist, die Geld verdient. Also wird man bei der steuerlichen Absetzung beachten müssen, dass diese Haushaltshilfe angemeldet werden muss.

Es wääääre natüürlich möööglich, dass Du eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung hast, aaaber wenn Dich jemand fragen sollte, wie die Entlohnung funktioniert, weil beim Fiannzamt nie Kosten auftauchen, könnte es jaaa sein, dass Du demjenigen erklären kannst, dass doch DU an anderen Tagen als ebenfalls kostenlose Leistung dann die dortigen Kinder betreust. Kenne nun die Verhältnisse nicht, aber wenn Kinder da sind, wäre dies doch eine Lösung.

Gruss Günter

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