Verdienst des Kindes und Kindergeld

Hallo,

wenn ein seelisch behindertes Kind eine selbständige geringe Tätigkeit ausübt und es Produkte herstellt und verkauft über Märkte hat es Ausgaben, wie z.B. Gebühren, Standmiete, Internetgebühren etc.
Werden diese Ausgaben von den Einnahmen abgezogen und dieser Betrag herangezogen für den Jahresgrenzbetrag von 7680 Euro, die ein Kind als eigenen Einnahmen haben darf? Zählt da nur der Gewinnbetrag oder alle Einnahmen ohne Abzüge jeglicher Kosten?
Und wird der Unterhalt, den die Eltern an das Kind zahlen auch zu diesem Jahresgrenzbetrag dazuaddiert? Also die Eltern, die auch das Kindergeld erhalten, zahlen dem Kind Unterhalt, wird dieser Unterhalt zu den Jahreseinnahmen des Kindes gezählt, wenn das Kind in einer eigenen Wohnung lebt?
Herzlichen Dank

Hallo Jasmin,

ich bin zwar kein Experte im Kindergeldrecht, aber ich sehe es so:
Das Kind ist selbständig, die Klärung über das tatsächliche Einkommen bei Selbständigen wird üblicherweise über die Einkommensteuererklärung festgestellt. Dabei sind alle Einnahmen (auch Unterhalte) genauso anzugeben wie alle Kosten und Lasten. Was dann unterm Strich beim Einkommensteuerbescheid raus kommt, wäre also entscheidend.

Ich würde Euch empfehlen, diesen Weg zu gehen und einer Streichung des Kindergeldes zunächst widersprechen. Liegt dann der Einkommensteuerbescheid zugunsten des Kindes unterhalb dieser nach dem Kindergeldgesetz zulässigen Verdienstgrenze, würde ich die Nachzahlung und Wiederbewilligung des Kindergeldes beantragen.

Liebe Grüße
Dorit

Ab 18 zählen die Einkünfte der Kinder.
Bei einem Gewerbe zählt der Gewinn.
(Einnahmen minus Ausgaben (Material, Fahrtkosten, Abschreibung, Gebühren, Standmiete, usw. …))
Alle Belege aufheben! Ordentlich abrechnen (auch, damit das Finanzamt zufrieden ist)!

Wichtig ist, die 7.680€-Grenze auch nicht um einen Cent zu überschreiten!!!

Und wird der Unterhalt, den die Eltern an das Kind zahlen, auch
zu diesem Jahresgrenzbetrag dazu addiert?

Nein das zählt nicht mit.

weitere Infos zu Kindergeld: http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm
Infos zu Gewerbe: http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm
Gruß JoKu