„In geeigneten Studiengängen können Berufstätige mit mindestens 20 und höchstens 30 Stunden Wochenarbeitszeit […] einen grundständigen Studiengang in Teilzeit aufnehmen bzw. während des Studiums in Teilzeit wechseln. Rechtsgrundlage hierfür ist § 42 Abs. 4 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) bzw. § 9 der Immatrikulationsordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena.“
Such doch mal nach dem Äquivalent des Thüringer Hochschulgesetzes für dein Bundesland, da dürfte sowas drinstehen. Vollzeit arbeiten und vollzeit studieren kann ich mir allerdings in keiner Ordnung wirklich vorstellen (immerhin hieße das rechnerisch eine 80h-Woche), aber schau mal auf dem Bildungsserver deines Bundeslandes nach.