Verdienst in Elternzeit

Hallo,
ich habe das Angebot, während meiner Elternzeit nächstes Jahr als Honorarkraft als Dozent in einer Schule tätig zu werden. Meine Frrage ist nun:
Lohnt sich das für mich, hinsichtlich Abzüge vom Elterngeld und wie verhält sich das, also, was wird mir vom Elterngeld abgezogen? Oder gibt es die Möglichkeit, das Geld erstmal komplett zu behalten, da ich es ja dann versteuern muss?

Des weiteren habe ich gehört, dass es möglich ist, einen sog. Lehrerfreihbetrag zu nutzen, bei dem man 6000€ im Jahr hinzuverdienen kann, ohne dies Steurerlich geltend zu machen. Das wäre aber wohl nur so, bei Honorarkräften, die als Dozenten arbeiten. Wer kann mir bitte helfen?

LG

Genau diesen Betrag solltest du an der Schule nutzen, musst dann nur gucken, dass du in dem Kalenderjahr nicht drüber gehst als Honorarkraft, sonst muss alles versteuert werden.

Diese EInnahmen (Übungsleiterfreibetrag) werden auch nciht aufs Elterngeld angerechnet, diese 6000 Euro führen nicht zur Kürzung, daher sehr interessant!

Ansonsten kann man grob rechnen (wenn sozialversicherungspflichtig) EInkommen vor abzüglich Einkommen nach der Geburt und davon 65% sind Elterngeld.

Bei Honrorartätigkeit zählt meines Wissens dann EÜR, also dann nur reiner Gewinn wird vom EInkommen vor der Geburt abgezogen und davon 65%.

Viel Erfolg.

Hallo Ja.ne,
jeder Verdienst wird zu 100% vom EG abgezogen. z.B. 100€ im Monat verdient und 600€ EG Anspruch = 500€ Auszahlung. 300€ EG werden aber immer ausgezahlt!! Nachzulesen auf S. 14 der Elterngeldbroschüre vom bmfsfj. Wird das Honorargehalt aber erst nach dem Elterngeldbezug ausgezahlt, dann wir nicht gekürzt. Das mit dem Lehrerfreibetrag weiß ich leider nicht. Lieben Gruß, SAM

Hallo Ja.ne,
dein Einkommen oder in deinem Fall „Honorar“ wird 1 zu 1 vom Elterngeld abgezogen. Zusätzlich ist die Arbeitszeit auf 30 Stunden in der Woche begrenzt.
Mit Infos zum Freibetrag kann ich leider nicht dienen.
Alles Gute
Gruß Lore