Ich hab eine Frage zu dem Einkommen neben dem Studium.
Man hört viele Aussagen aber niemand ist sich sicher…
Darf man jetzt 800.- € pro Monat verdienen (im Jahr 9600.-)?
Darf man 840.-€ p. M. verdienen (10080.- p.A., sagt ein Mitarbeiter der GKV)?!
Oder darf man soviel verdienen wie man will, nur sollte man die 20 Wochenstunden nicht überschreiten?
Ich hab einen Job, wo man bei Einsätzen bei „Diensten“ pauschalen bekommt, die wesentlich lukrativer sind als die normalen 10.-€ pro Stunde. So kommt man oft über die 840.- drüber, auch mit weniger als 20 Std pro WOche.
Ist es richtig, dass man das Gehalt auf das Jahr gesamt zählen kann?
Was passiert wenn ich über die Grenze komme?
So, das waren viele Fragen, ich hoffe jemand hat da mehr Ahnung als alle die ich bis dato am Telefon hatte. Auch hoffe ich, im richtigen Thema gelandet zu sein.
man darf als Student so viel verdienen wie man will. 72.000 € im Jahr sind doch eigentlich besser als 10.000 € im Jahr, odrr?
Dass Leute mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 7.664 € - das ist nicht das Bruttogehalt! - Einkommensteuer zahlen, ist normal. Allmorgendlich kannst Du in der U-Bahn viele davon sehen, die trotzdem aufstehen und zur Arbeit fahren.
Wenn ein Werkstudent außerhalb der vorlesungsfreien Zeit tagsüber mehr als 20 Stunden / Woche arbeitet, wird er in der Regel voll krankenversicherungs- und sozialversicherungspflichtig, d.h. er fällt aus der studentischen Krankenversicherung raus. Wenn ein Werkstudent vorwiegend nachts und an Sa und So länger als 20 Stunden / Woche arbeitet, kann er unter Umständen studentisch krankenversichert bleiben, das hängt davon ab, ob er zeigen kann, dass trotz der Arbeitsbelastung sein Studium im Zentrum seiner Tätigkeit steht und nicht der Broterwerb.
Bei Überschreiten einer Einkommensgrenze von 8.004 € / Jahr (2010) fällt der Kindergeldanspruch weg.
Andere Einkommensgrenzen gibt es im Zusammenhang einer Tätigkeit als Werkstudent wohl nicht.
Martin hat die wichtigsten Dinge schon zutreffend erklärt. Wenn es um den Verbleib in der Familienversicherung geht, gilt eine mtl. Grenze von 365 € (2010). Um die Zahlung von RV-Beiträgen wird man allerdings nicht herumkommen. Es sei denn, es handelt sich hier nicht um eine Dauerbeschäftigung, sondern aufgrund einer Rahmenvereinbarung um eine auf 50 Arbeitstage (Einsätze)im Jahr befristete Tätigkeit. Zur Ergänzung gibt es noch diesen Hinweis: http://www.versicherungswissen.org/Studenten/Erwerbs…