Verdienstabforderung für Unterhalt

Hallo wer weiss was Ratgeber,

ich bin Vater einer unehelichen Tochter die jetzt 13 Jahre alt ist.
Alle zwei Jahre verlangt die Mutter meiner Tochter, dass ich meine Verdienstbescheinigungen Ihr vorlege.
Ich bin seit 8 Jahren mit meiner Frau (neue Lebensgefährtin) jetzt verheiratet und habe eine zweite Tochter.
Das letzte mal habe ich die Verdienstbescheinigungen dem zuständigen Jugendamt vorgelegt, damit Sie die Höhe des Unterhaltsgeldes berechnen.
Das hat das Jugendamt auch gemacht.
Die Mutter meiner ersten Tochter hat dann sämtliche Verdienstbescheinigungen vom Jugendamt sich aushändigen lassen. (Jugendamt unabhängige Behörde für Mütter und Väter?)
Jetzt sind mal wieder die zwei Jahre vorbei und ich wurde wieder aufgefordert Verdienstbescheinigungen vorzulegen.
Jetzt meine Frage:
Muß ich immer meinen früheren Lebenspartnerin darlegen, wo ich zur Zeit arbeite (durch die Verdiensbescheinigungen)?
Habe ich kein Recht mehr auf mein jetziges Privatleben.
Darf das Jugendamt meine persönlichen Unterlagen an die Kindsmutter ausliefern?

Gruß aus Berlin

Matthias

hallo ,

die verdienstbescheinigungen usw musst immer vorlegen wenn das jugendamt es verlangt .

das jugendamt darf bzw muss anhand der unterlagen die unterhaltshöhe berechnen - darf aber derart sensible papiere nicht der kindesmutter aushändigen …ich würde dem jugend explizit mitteilen das sie der mutter die unterlagen nicht aushändigen sollen und dürfen .anderenfalls würde ich mich beim amtsleiter beschweren.

lieben gruss an euch und schöne pfingsten ,nancy

Hallo Matthias,
es ist tatsächlich so, dass der Unterhaltsanspruch alle 2 Jahre neu berechnet werden kann und das Jugendamt die Einkommensnachweise des unterhaltspflichtigen Elternteiles einfordert. Es war mir allerdings neu, dass diese der Kindesmutter zugänglich gemacht werden.
Ich fürchte bis zur Volljährigkeit Ihrer Tochter werden Sie dies tun müssen. Kindeswohl steht vor Erwachsenenrecht. PS: Im Grunde haben unsere lieben Politiker einfach nur Angst, dass der Staat für den Unterhalt aufkommen müsste, daher werden alle Register gezogen um dies ausschliessen zu können.
Alles Gute

Hallo,

der

§ 1605 BGB regelt die Auskunftspflicht.
(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

Somit hat der BETREUENDE Elternteil das Recht die Auskunft zu fordern und natürlich auch die Belege einzusehen.

Die Mutter ist nicht gezwungen das Jugendamt mit dem sogenannten „Beistand“ zu beauftragen. Sie kann das natürlich auch selber machen oder einen Anwalt aufsuchen. Auf jeden Fall kann sie die Unterlagen selber prüfen.

Die Beistandstelle (die sich um die Unterhaltsangelegenheiten kümmert) beim Jugendamt ist KEINE unabhängige Behörde, sondern allein für das Kind (dadurch automatisch für den betreuenden Elternteil) zuständig und muss vorrangig die Kindesinteressen (also möglichst viel Geld herbeizuschaffen) wahrnehmen.
Persönlich habe ich schon mehr als einmal erlebt, dass sich das Jugendamt zum Nachteil des Barunterhaltszahlers (also meist des Vaters) „verrechnet“ hat.

Gruß

Bei Minderjährigen Kindern fungiert das Jugendamt oft als Amtsvormund (Beistand) für das Kind und kann deshalb auch die Einkommensbescheinigung betreffs Unterhaltsforderung abverlangen.

Die Mutter kann bis zum 12 Lebensjahr Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt beantragen, das JA wird diese Zahlungen dann natürlich vom KV eintreiben, dann muß sich die Mutter selbst um den Unterhalt kümmern. Ab dem 21sten muß sich das Kind selbst um die Unterhaltszahlungen kümmern.

Du mußt Dein Einkommen nachweisen, nicht wo Du arbeitest. Das ginge auch über den Steuerbescheid, dort wird aber (bei einem gemeinsamen StB) auch das Einkommen Deiner jetzigen Frau aufgeführt, das wird Dir natürlich erst recht nicht passen.

Wenn Du Deinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommst, geht es die Kindesmutter überhaupt nichts an, aus welchen Quellen Du die Einnahmen beziehst. Wenn die Kindesmutter mehr Geld haben möchte, muß sie nachweisen, dass der bestehende Titel keinen Bestand mehr haben kann, weil Das Kind angeblich einen höheren Unterhaltsanspruch hätte. Diesen erhöhten Anspruch muß sie aber nachweisen, dazu brauchst Du nichts dazu beitragen, höchstefalls anhand Deiner Verdienstbescheinigung dem Gericht gegenüber, dass dieser erhöhte Anspruch nicht besteht

Ich würde dem Jugendamt gegenüber erklären, dass Du Dein Einkommen vorlegen wirst, aber nur unter der Bedingung, dass der Arbeitgeber nicht genannt wird. Zur Berechnung ist das Einkommen, aber nicht der Arbeitgeber relevant.

Ich hoffe geholfen zu haben
Gruß

Besten Dank für die vielen Antworten.
Noch eine kleine Anmerkung, die Mutter hat mich direkt jetzt aufgefordert Verdienstbescheinigungen beizubringen. Das letztemal über das Jugendamt. Das Jugendamt hat die Verdienstbescheinigungen der Mutter ausgehändigt, weil Sie die Unterhaltshöhe über einen Anwalt nochmal nachrechen wollte.

Hallo Matthias,

leider musst du, ja. Du bist auskunftspflichtig, weil nur so der aktuelle Unterhalt berechnet werden kann. Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern so gestört ist, ist das üblich. Das Jugendamt unterstützt im Grunde nicht die Mutter deiner Tochter, sondern nur die Tochter selbst. Da diese aber noch minderjährig ist, ist die Mutter für die Tochter berechtigt deren Interessen zu vertreten.

Ich kann verstehen, dass dich das nervt. Vielleicht kannst du deinen aktuellen Arbeitgeber auf den Kopien schwärzen (ein Versuch ist es wert)

Du könntest dir einen Anwalt suchen und dafür sorgen den Unterhalt anders berechnen zu lassen, so das die Mutter deiner Tochter nicht mehr alle Auskünfte bekommt. Aber willst du dir den Stress wirklich antun?

Alternativ könntest du versuchen, dir den Unterhalt bei deinem Jugendamt (also dem Jugendamt in deiner Nähe) ausrechnen zu lassen. Dazu schickst du Kopien deiner Gehaltsabrechnungen dort hin, schilderst deine aktuelle Lebenssituation, das Alter deiner Tochter für die du Unterhalt zahlst und bittest darum, dir den aktuellen Unterhalt zu berechnen. In der Regel machen die Jugendämter das. Du bekommst dann ein Schreiben auf dem steht etwas in der Art wie: Anhand der von Ihnen belegten Zahlen errechneten wir einen Unterhalt von x Euro.

Diesen Brief kannst du dann an das Jugendamt schicken, welches dich aufforderte die Verdienstbescheinigungen einzureichen. Vielleicht reicht denen das.

Gruß,DC

Sorry, weiß ich nicht. ich finde es nicht OK, Datenschutz etc.

Gehe doch zu einem Jugendamt bei dir und lasse dir bestädigen das die Unterlagen nicht an dritte weiter gegeben werden.

Guten morgen nach Berlin,

das Jugendamt darf der unehelichen Tochter nicht die Unterlagen zu verfügung stellen.
Ferner ist es leider so,das du von Amtswegen,alle 2 Jahre die Verdienstbescheinigung vorlegen muss,weil sich ja das Gehalt ändern kann,als Grundlage der Berechnung des Unterhalts ist das nötig,kann sich zu deinen Gunsten,also das du weniger Zahlen musst,aber auch zu negativen Gunsten deinerseits,das du mehr zahlen musst verändern.
Geh zum Amt und forder das nur das Amt Einsicht in deine Unterlagen hat,deine Ex hat hier kein Recht auf Zugriff…solange du pünklich zahlst,braucht sie das nichts angehn.
Die Abfrage des Jugendamtes alle 2 Jahre mußt du inkauf nehmen,auch bist du meldeverpflichtet,sollte sich bei dir etwas ändern.
Gruß aus Essen

Danke für die Antwort.
Das Jugendamt fordert nicht die Unterlagen ab sondern die Mutter der Tochter. Es gibt einen Titel der mit 105 % betitelt ist, den ich auch Einhalte. Mein Verdienst hat sich nichts geändert. Mit der Mitteilung meines Verdienstes habe ich keine Probleme, nur mit den Daten die mein Privatleben angehen (Arbeitgeber). Kann ich die Auskunft an die Muttter meiner Tochter verweigern und verlangen, das die Feststellung der Verdiensthöhe über das Jugendamt zu laufen hat?

Es gab schon mal Probleme, das nach der Geburt meiner jüngsten Tochter,und der heirat meiner jetzigen Frau, die Unterhaltsverhältnisse sich geändert haben. Die Mutter meiner erster Tochter wollte das nicht einsehen und ich mußte eine Abänderungsklage des Titels einreichen. Der Titel wurde dann von 150% auf 105 % geändert. Kann sein das ich deswegen übersensibel geworden bin und einfach keine Privatdaten direkt dieser Frau aushändigen will. Imgrunde muß Sie doch eine Abänderungsklage einreichen, wenn Sie glaubt das mein Verdienst gestiegen ist? Der dynamische Titel steht fest und die Erhöhungen laufen über den Regelsatz, der durch die Düsseldorfer Tabelle ausgewiesen wird. Der ständige Dauerstress nervt. Meine erste Tochter hat im Jahr ein Finazbudget mit Kindergeld von 6.480 €.Das Obdach stellt die Mutter : ).Meine jüngste Tochter die bei mir wohnt, bei der ich das Obdach stelle haben wir ein Budget von einem drittel wie meine erste Tochter. Das traurige ist das bei meiner großen Tochter, das Geld nicht ankommt. Mit 13 Jahren hat Sie ein Taschengeld von 5 € im Monat, ihre Anziehsachen sind 2 Nummern zu groß oder zu klein.
Durch die große Entfernung zu meinem Wohnort kann ich Sie auch nur selten sehen.
Ich glaube ich bin gerade etwas vom Thema abgekommen.

Schöne Pfingsten für alle und Danke für Ihren rat.

Nochmal zurück nach Berlin,

…habe diese Geschichten leider alle schon mal gelesen oder gehört,du brauchst ein dickes Fell,bis das ausgestanden ist,leider ist das so.
Deine Exfrau hat kein Recht,auf die persönlichen Daten,- ihr darf nur der ihr zustehende unterhaltsanspruch mitgeteilt werden,nicht aber was du verdienst und wo!!!
Hoffe konnte helfen!!!

Hallo wer weiss was Ratgeber,

ichleider hat deine ex-frau das recht jede 2 jahr sich nach deinen verdiensten zu erkundigen,das hat mir man vor 5 monaten im jugendamt gesagt und ich habe es auch schriftlich.

du kannst eventuell den namen und adresse deines arbeitgebers unkenntlich machen.
-------- Original-Nachricht --------
bin Vater einer unehelichen Tochter die jetzt 13 Jahre alt

ist.
Alle zwei Jahre verlangt die Mutter meiner Tochter, dass ich
meine Verdienstbescheinigungen Ihr vorlege.
Ich bin seit 8 Jahren mit meiner Frau (neue Lebensgefährtin)
jetzt verheiratet und habe eine zweite Tochter.
Das letzte mal habe ich die Verdienstbescheinigungen dem
zuständigen Jugendamt vorgelegt, damit Sie die Höhe des
Unterhaltsgeldes berechnen.
Das hat das Jugendamt auch gemacht.
Die Mutter meiner ersten Tochter hat dann sämtliche
Verdienstbescheinigungen vom Jugendamt sich aushändigen
lassen. (Jugendamt unabhängige Behörde für Mütter und Väter?)
Jetzt sind mal wieder die zwei Jahre vorbei und ich wurde
wieder aufgefordert Verdienstbescheinigungen vorzulegen.
Jetzt meine Frage:
Muß ich immer meinen früheren Lebenspartnerin darlegen, wo ich
zur Zeit arbeite (durch die Verdiensbescheinigungen)?
Habe ich kein Recht mehr auf mein jetziges Privatleben.
Darf das Jugendamt meine persönlichen Unterlagen an die
Kindsmutter ausliefern?

Gruß aus Berlin

Matthias

Hallo Matthias,

die Leistungsberechnung für Kindesunterhalt wird durch die Düsseldorfer Tabelle 2012 festgelegt.

Da das minderjährige Kind Anspruch auf Unterhalt vom nicht bei ihm lebenden Elternteil hat, kann das Jugendamt oder ein Famliengericht alle 2 Jahre die Leistungen neu berechnen lassen.

Bei den meisten Behörden reicht der Einkommensteuerbescheid der letzen beiden Jahre als Nachweis aus.

Normale Einkommensnachweise, die häufig von den Jugendämter als Nachweis angefordert werden, zeigen keine Werbungs- oder Fahrtkosten oder krankheitsbedindingte Mehraufwendungen auf. Oft werden die Schulden, die du für das Auto, dass dich zur Arbeit begleitet auch nicht berücksichtigt. Datenschutz hin oder her. Anhand der Berechung des Kindesunterhaltes lasst sich auch das durchschnittliche monatliche Einkommen zurück rechnen.

Gruß blackdaniel

Hallo,

ohne wenn und aber :ja.
Es besteht mindestens alle 2 Jahre eine vollumfägliche
Auskunftspflicht über die wirtschaftlichen Verhältnisse,diese Auskunft ist auch zu belegen: Verdienstbescheinigungen, Jahresverdienstbescheinigungen , Steuerbescheide etc.

Die Weiterleitung an die Mutter ist auch okay, da die Mutter das Jugendamt als Mittler beauftragt hat.
Hier kommt es noch etwas auf die Rechtsform der Tätigkeit des Jugendamtes an ( im Rahmen einer Unterhaltsbeistandschaft oder im Rahen der Unterstützungspflicht).
Das Jugendamt ist nach dem KJHG eine Unterstützungsstelle des Unterhaltsberechtigten( des Kinder, gesetzlich vertreten durch die Mutter).
Das Jugendamt ist natürlich der Frau rechenschaftspflichtig, daher hat sie auch ein Anspruch auf die Belege .

Mit Gruß

Hallo,

gemein und fies ist es auf alle Fälle, vor allem wegen dem Datenschutz.
Fakt ist aber , dass Verdienstbescheinigungen und Arbeitgeber auf Verlangen vorzulegen sind.
Dies ergibt sich aus mehreren § im Unterhaltsrecht und der Düsseldorfer Tabelle die den Unterhalt vorschlägt.
Die DT ist eine Richttabelle- viele wissen das nicht, deswegen der Hinweis.
Auch ist es so, dass wenn der Verdienst steigt, der Unterhalt ebenfalls höher angesetzt werden muss.

Hallo! Haben Sie einen Unterhaltstittel? Wenn nicht, dann lassen Sie einen Tittel machen. Fragen Sie beim Jugendamt nach wie das geht. Dann wird es gerichtlich festgelegt und muß nicht mehr immer wieder festgestellt werden.

Hallo,

ich habe gerade ihren Kommentar gelesen. Mich interessiert es, welche weiteren Unterlagen - neben den Verdienstnachweisen und/oder dem Steuerbescheid, das Jugendamt noch anfordern darf. Und wo man ggf. nur eine Einsichtnahme gestatten muss und wo die Kopie. Ich sehe es sehr kritisch, dass das Jugendamt Kopien von Originalbelegen zieht und diese in einem kleiderschrankartigen Büroschrank aufbewahrt. Ganz abgesehen, was und wo und unter welchen Sicherheitsvorkehrungen die Daten erfasst oder weitergegeben werden. Allein das Büro der Sachbearbeiterin wenn ich sehe bereitet mir Sorge. Wenn es sich zudem um ein Jugendamt in einer Kleinstadt handelt, wo jeder jeden kennt, jeder mit jedem redet und das bekannte Ziel in der Gemeinde ist, dass man immer was Neues von jemand anderen weiß, bereitet mir das schon Sorgen.

Hinzu kommt, dass das Jugendamt nun weitere Unterlagen angefordert hat. Ich habe dem Jugendamt Kopien meiner Gehaltsnachweise von insgesamt 6 Monaten überlassen und eine Kopie meines letzten Steuerbescheids. Nun fordert das Jugendamt weitere Gehaltsnachweise an, dann Kopien von meinen Riesterrentenunterlagen (hier Kontoauszüge - also ggf. mehr als einen - plus den Vertrag) und von meinem aktuellen Kreditvertrag auch derartige Nachweise.

Das geht für mich eindeutig zu weit. Zumal aus dem Steuerbescheid in punkto Riester alles hervorgeht und auch zu den Krediten die Daten aufgeführt sind.

Was mich noch interessiert ist die Regelung mit dem Alter des Kindes. Meine Tochter wird dieses Jahr im Sommer 12 Jahre alt. Ab wann muss sich der Kindesvater selbstständig um den Kinderunterhalt kümmern? Und an wen bezahlt man ab wann?

Wäre toll dazu eine Antwort zu erhalten.

Viele Grüße