Hallo wer weiss was Ratgeber,
ich bin Vater einer unehelichen Tochter die jetzt 13 Jahre alt ist.
Alle zwei Jahre verlangt die Mutter meiner Tochter, dass ich meine Verdienstbescheinigungen Ihr vorlege.
Ich bin seit 8 Jahren mit meiner Frau (neue Lebensgefährtin) jetzt verheiratet und habe eine zweite Tochter.
Das letzte mal habe ich die Verdienstbescheinigungen dem zuständigen Jugendamt vorgelegt, damit Sie die Höhe des Unterhaltsgeldes berechnen.
Das hat das Jugendamt auch gemacht.
Die Mutter meiner ersten Tochter hat dann sämtliche Verdienstbescheinigungen vom Jugendamt sich aushändigen lassen. (Jugendamt unabhängige Behörde für Mütter und Väter?)
Jetzt sind mal wieder die zwei Jahre vorbei und ich wurde wieder aufgefordert Verdienstbescheinigungen vorzulegen.
Jetzt meine Frage:
Muß ich immer meinen früheren Lebenspartnerin darlegen, wo ich zur Zeit arbeite (durch die Verdiensbescheinigungen)?
Habe ich kein Recht mehr auf mein jetziges Privatleben.
Darf das Jugendamt meine persönlichen Unterlagen an die Kindsmutter ausliefern?
Gruß aus Berlin
Matthias