Hallo,
Habe gehört das bei Burn Out oder depressionen ab einem alter von 54 Jahren eine Versetzung an einen stressfreieren Arbeitsplatz bei verdienstabsicherung möglich ist
Ist das so und wenn ja gibt es darüber etwas gesetzliches
Silverseca
Hallo,
diesen Burn-Out-Paragrafen würden sich viele wünschen, doch gibt es ihn ebensowenig wie den Mobbing-Paragrafen oder die Unterscheidung von Hellrot und Dunkelrot bei Verkehrsampeln.
Alle Mitarbeiter können bei Krankheit einen Anspruch auf leidensgerechte Beschäftigung haben, also auf Versetzung, wenn ein solcher Arbeitsplatz vorhanden und frei ist. Der Lohn richtet sich nach der Vergütung für diesen Arbeitsplatz, wäre der niedriger entlohnt, kann der AN keine Verdienstsicherung beanspruchen, wenn es dafür nicht eine gesonderte Regel gibt.
Es gibt Verdienstsicherungsklauseln für AN in Tarifverträgen bei Krankheit, aber dazu fehlt es an Informationen, ob Tarifbindung besteht und wenn ja an welchen Tarif und ob dieser solche Klauseln enthält.
Gesetzlich gibt es jedenfalls nichts.
VG
EK