Hallo,
AN hatt von einen Kunden den Auftrag bekommen eine Küche aufzubauen und mit einer 2. Person bei der Entladung des LKW’s zu helfen (Umzug).
Pünktlich wie vereinbart (schriftlicher via FAX) waren AN’s Angestellten um 9 Uhr vor Ort. Bis ca. 10 Uhr wurde dort gewartet (AG sagte das es durch den Verkehr evtl. zu Verspätungen kommen könnte) auf die Ankunft des LKW’s der ca. 500km Entfernung zurücklegen musste. Um 10 Uhr kam ein Anruf das AG einen schweren Unfall hatte und der LKW nicht mehr fahrbereit ist und man nicht mehr mit der Ankunft rechnen könne. Daraufhin wurden die Mitarbeiter vom AN zurück in die Betriebsstätte geordert wo diese Feierabend machten da der Auftrag im nach hinein weggefallen ist.
Nun meine Frage:
Inkl. Wegezeit sind von Arbeitsbeginn bis hin zum Anruf und dem daraus resultierenden Feierabend für die Mitarbeiter 3,5 Stunden zzgl. An/Abfahrt vergangen.
Hat AN aus rechtlicher Sicht in diesem Falle beispielsweise die Möglichkeit die An/Abfahrt + eine Stundenpauschale (also Verdienstausfall, bspw. 6 Std. pro Person inkl. Wegezeit) zu berechnen um seinen Verdienstausfall und den damit entstandenen Kosten zu decken?
Was würdet Ihr dazu sagen ?
MfG
P.S.: Würde dafür nicht eine Versicherung des AG (sofern vorhanden) in kraft treten ?