Verdienstausfall B2B bei Verkehrsunfall

Hallo,

AN hatt von einen Kunden den Auftrag bekommen eine Küche aufzubauen und mit einer 2. Person bei der Entladung des LKW’s zu helfen (Umzug).

Pünktlich wie vereinbart (schriftlicher via FAX) waren AN’s Angestellten um 9 Uhr vor Ort. Bis ca. 10 Uhr wurde dort gewartet (AG sagte das es durch den Verkehr evtl. zu Verspätungen kommen könnte) auf die Ankunft des LKW’s der ca. 500km Entfernung zurücklegen musste. Um 10 Uhr kam ein Anruf das AG einen schweren Unfall hatte und der LKW nicht mehr fahrbereit ist und man nicht mehr mit der Ankunft rechnen könne. Daraufhin wurden die Mitarbeiter vom AN zurück in die Betriebsstätte geordert wo diese Feierabend machten da der Auftrag im nach hinein weggefallen ist.

Nun meine Frage:

Inkl. Wegezeit sind von Arbeitsbeginn bis hin zum Anruf und dem daraus resultierenden Feierabend für die Mitarbeiter 3,5 Stunden zzgl. An/Abfahrt vergangen.

Hat AN aus rechtlicher Sicht in diesem Falle beispielsweise die Möglichkeit die An/Abfahrt + eine Stundenpauschale (also Verdienstausfall, bspw. 6 Std. pro Person inkl. Wegezeit) zu berechnen um seinen Verdienstausfall und den damit entstandenen Kosten zu decken?

Was würdet Ihr dazu sagen ?

MfG

P.S.: Würde dafür nicht eine Versicherung des AG (sofern vorhanden) in kraft treten ?

Guten Tag,

AN hatt von einen Kunden den Auftrag bekommen eine Küche
aufzubauen und mit einer 2. Person bei der Entladung des LKW’s
zu helfen (Umzug).

Pünktlich wie vereinbart (schriftlicher via FAX) waren AN’s
Angestellten um 9 Uhr vor Ort. Bis ca. 10 Uhr wurde dort
gewartet (AG sagte das es durch den Verkehr evtl. zu
Verspätungen kommen könnte) auf die Ankunft des LKW’s der ca.
500km Entfernung zurücklegen musste. Um 10 Uhr kam ein Anruf
das AG einen schweren Unfall hatte und der LKW nicht mehr
fahrbereit ist und man nicht mehr mit der Ankunft rechnen
könne. Daraufhin wurden die Mitarbeiter vom AN zurück in die
Betriebsstätte geordert wo diese Feierabend machten da der
Auftrag im nach hinein weggefallen ist.

Nun meine Frage:

Inkl. Wegezeit sind von Arbeitsbeginn bis hin zum Anruf und
dem daraus resultierenden Feierabend für die Mitarbeiter 3,5
Stunden zzgl. An/Abfahrt vergangen.

Hat AN aus rechtlicher Sicht in diesem Falle beispielsweise
die Möglichkeit die An/Abfahrt + eine Stundenpauschale (also
Verdienstausfall, bspw. 6 Std. pro Person inkl. Wegezeit) zu
berechnen um seinen Verdienstausfall und den damit
entstandenen Kosten zu decken?

Was würdet Ihr dazu sagen ?

MfG

P.S.: Würde dafür nicht eine Versicherung des AG (sofern
vorhanden) in kraft treten ?

Hallo,
ich nenne hier den Auftragnehmer „AN“ und den Auftragnehmer „AN“ - so habe ich Dich auch verstanden.

Wenn ich einen Auftrag bekomme (AN bin) und bin dienstbereit vor Ort
und
aus Gründen, die im Einflussbereich meines Auftraggebers (AG) liegen, klappt es nicht, dass ich den Auftrag wie bestellt ausführe,

dann zahlt der AG die volle Rechnung, es sei denn ICH als AN bin kulant und berechne nur einen Teil z.B. die „verlorene“ Zeit.

BSP: Ich soll unterrichten, bin da, keine Teilnehmer/innen des Seminars, nach zwei Stunden Warte- und Klärungszeit werde ich „in den Feierabend“ geschickt. Meine Reisekosten sind einkalkuliert, also habe ich die Möglichkeit
a) die tatsächliche Zeit vor Ort zu berechnen (Kulanz)
oder
b) den vollen Auftragsumfang, da ich an diesem Tag keinen anderen Auftrag angenommen habe, weil ich ja den Auftrag des AG hatte und auch die Zeit kurzfristig nicht verkaufen konnte.

Oder habe ich was falsch verstanden?
Herzliche Grüße
Jogi