Verdienstausfall bei Kur

Liebe/-r Experte/-in,
Verdienstausfall durch Kur

Hallo!

Ich bin völlig verzweifelt, vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen?
Ich habe von meiner Krankenkasse eine Mutter - Kind - Kur genehmigt bekommen, der Start soll auch gleich Anfang Mai sein, aber jetzt macht mir meine Chefin einen Strich durch die Rechnung, sie ist eigentlich verpflichtet den Verdienstausfall zu tragen, hat mir aber gesagt, dass ich für den Zeitraum der Kur von Ihr kein Geld sehen werde.
Was soll ich jetzt machen?
Die Krankenkasse würde ja erst nach 6 Wochen einspringen, oder?
Aber meine Miete und andere laufende Kosten müssen doch auch bezahlt werden.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen?

Vielen Dank schon mal!

Ina

Hallo
nach § 616 BGB hat man einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung.Das bedeutet das die Chefin verpflichtet ist freizustellen - muß aber keine Lohnfortzahlung gewähren, dafür ist die Krankenkasse zuständig. Ist man privat Krankenversichert besteht meist eine Lücke von 6 Wochen denn erst ab dann zahlen die Rentenkassen. Bei gesetzlich Krankenversicherten ist die Krankenkasse zuständig dort muß ein Antrag gestellt werden. Zu beachten ist das die max. 90% vom Netto bzw. 70% vom Brutto zahlt.
Viele Grüße
E. R-M