Hallo,
Frau A musste unerwartet ins Krankenhaus. Sie ist im 3 Monat schwanger und kann keine Fluessigkeit aufnehmen. Frau A hat bereits einen Sohn von ca 14Monaten. Im Krankenhaus stellte man ein Formular fuer Frau A aus, dass der Krankenkasse bestätigen soll, dass Frau A in Ihrer Situation eine Haushaltshilfe braucht. Die Krankenkasse gab Frau A das OK. Nun hat der Ehemann verschiedene Personen ausprobiert aber der Sohn wollte bei niemanden fremden bleiben. Der EHemann von Frau A ist Selbstständig und entschloss sich, selbst auf das Kind aufzupassen und blieb ca 5 Wochen mit dem SOhn daheim. Damit das Geschaeft aber weiter läuft hat er jemanden fuer diese Zeit eingestellt. Jetzt wollte er die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen aber die Krankenkasse will nicht zahlen, da der Ehemann keinen Verdienstausfall hatte. Sie behauptet der Verdienstausfall wuerde erst zu stande kommen, wenn er sein Geschäft total haette schliessen muessen. Haette also der Ehemann eine Person gefunden, bei der der Sohn geblieben waere, dann haette die Krankenkasse ohne weiteres bezahlt. Die Kosten sind aber die Selben. Der Ehemann hat versucht zu begruenden, dass Ihm ja ein Verdienstausfall entstanden ist, da er selbst nicht arbeiten konnte und nachweislich jemanden fuer diese Zeit und nur fuer diesen Grund einstellen musste. Ist es nicht irgendwie ungerecht. Es ist doch egal, ob dieser Angestelle daheim die Pflege fuer das Kind uebernimmt oder die Arbeit vom Vater,damit er sich um das Kind kuemmern kann. Die Kosten waeren die Selben.
Hallo,
wenn im oben geschilderten Fall der Vater daheim bleibt erstattet die Kasse den Verdienstausfall - soweit klar. Bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt stellt sich das Problem dass die Kostenerstattung des Lohnes für eine Ersatzkraft vom
Gesetzgeber nicht vorgesehen wurden. Andererseits wäre die Kasse verpflichtet gewesen die Kosten einer professionellen Haushaltshilfe zu übernehmen, wenn sich niemand findet der das Kind betreut. Diese Kosten wäre vermutlich höher als die Kosten für die von Ihnen eingestellte Kraft. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sollte die Kasse daher diese Kosten übernehmen. Sinnvoll wäre es natürlich gewesen das vorher zu klären. Ich würde mit diese Argumentation in den Widersrpuch gehen, dass die Kosten einer professionellen Haushaltshilfe weit höher wären als die nun tatsächlich angefallenen Kosten.
MfG
Thomas H.
Ich kann die Frage leider nicht beantworten.
Gruß,
Christian
Hallo, Angy1976,
Wenn die Mutter krank ist, bedeutet das, dass die KK die Kosten für eine professionelle Hilfe übernimmt. Wenn ein Vater oder ein anderer Familienangehöriger die Betreuung selbst übernehmen will, kann die Krankenkasse den Verdienstausfall ganz oder teilweise ersetzen. In diesem Fall sollte man vorher nachfragen, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Die KK erstattet den Verdienstausfall und die Fahrkosten. Und zwar bis zu dem Betrag, den sie für eine Vertragskraft gezahlt hätte.
Weiter: In der Regel muss eine Haushaltshilfe verordnet werden, vom behandelnden Arzt vom KH…
§38 Haushaltshilfe (SGB V)- das ist geschehen.
Versicherte erhalten Haushaltshilfe wenn wegen Krankenhausbehandlung die Weiterführung nicht möglich ist.
Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Auch wenn Verwandte und Verschwägerte bis zweiten Grades ihnenn helfen den Haushalt anstelle einer Haushaltshilfe weiterführen, kann die KK den Verdienstausfall und die Fahrkosten erstatten. Und zwar bis zu dem Betrag, den sie für eine Vertragskraft bezahlt hatte und längstens für zwei Monate.
Ich würde gegen den Bescheid der KK Wiederspruch einlegen und darlegenwie hoch der Verdienstausfall durch eine Ersatzkraft war und die Erstattung der Kosten in Höhe der Vertragskraft einfordern.
Weitere Informationen: www.akademie.de/arbeit-leben/familie-kinder-partners……
Alles Gute - Schaddie
Hallo,
das ist nirgends so eindeutig geregelt. Es heisst eigentlich, dass man Anspruch auf den Verdienstausfall hat, alles weitere ist nicht klar niedergeschrieben. Ich würde mit der Argumentation nochmals schirftlich an die Kasse herantreten und eine Erstattung der entstandenen Kosten beantragen. Falls dann ein ablehnender Bescheid kommt, würde ich Widerspruch erheben. Ggf. entscheidet der Widerspruchsausschuss der Kasse in so einem Fall anders als der Sachbearbeiter.
Grüße
Ralf
Sie müssen da einfach auf Kulanz der Krankenkasse hoffen.
Am besten wäre es gewesen wenn Sie mal vorher mit der Krankenkasse gesprochen hätten (eine Beratungsgespräch). Nee da geht man davon aus alles wird schon klappen die Krankenkasse zahlt (besonders bei speziellen Fällen) und dann auf einmal ist das Kind in den Brunnen gefallen und das geschreie groß.
Kulanz daher weil das Gesetz Kulanz zulässt. Ich zitiere für Sie den wichtigen Teil: § 38 Abs. 4 S.2 SGB V
„Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.“
Nun ist die frage was ist angemessenes Verhältnis, was meint der Gesetzgeber mit Verdienstausfall (Umsatz oder Gewinn).-> Was wenn der neue Arbeitnehmer sogar für eine Gewinnsteigerung gesorgt hat (das wären ja negative Kosten) usw.