Hallo,
Frau A musste unerwartet ins Krankenhaus. Sie ist im 3 Monat schwanger und kann keine Fluessigkeit aufnehmen. Frau A hat bereits einen Sohn von ca 14Monaten. Im Krankenhaus stellte man ein Formular fuer Frau A aus, dass der Krankenkasse bestätigen soll, dass Frau A in Ihrer Situation eine Haushaltshilfe braucht. Die Krankenkasse gab Frau A das OK. Nun hat der Ehemann verschiedene Personen ausprobiert aber der Sohn wollte bei niemanden fremden bleiben. Der EHemann von Frau A ist Selbstständig und entschloss sich, selbst auf das Kind aufzupassen und blieb ca 5 Wochen mit dem SOhn daheim. Damit das Geschaeft aber weiter läuft hat er jemanden fuer diese Zeit eingestellt. Jetzt wollte er die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen aber die Krankenkasse will nicht zahlen, da der Ehemann keinen Verdienstausfall hatte. Sie behauptet der Verdienstausfall wuerde erst zu stande kommen, wenn er sein Geschäft total haette schliessen muessen. Haette also der Ehemann eine Person gefunden, bei der der Sohn geblieben waere, dann haette die Krankenkasse ohne weiteres bezahlt. Die Kosten sind aber die Selben. Der Ehemann hat versucht zu begruenden, dass Ihm ja ein Verdienstausfall entstanden ist, da er selbst nicht arbeiten konnte und nachweislich jemanden fuer diese Zeit und nur fuer diesen Grund einstellen musste. Ist es nicht irgendwie ungerecht. Es ist doch egal, ob dieser Angestelle daheim die Pflege fuer das Kind uebernimmt oder die Arbeit vom Vater,damit er sich um das Kind kuemmern kann. Die Kosten waeren die Selben.
Krankenkasse einreichen aber die Krankenkasse will nicht zahlen, da der Ehemann keinen Verdienstausfall hatte.
Die KK bezahlt eine Haushaltshilfe, keine Aushilfe in der Firma des Ehemannes. Dass der sohn die Haushaltshilfe nicht akzeptiert, kann der KK egal sein.
also der Ehemann eine Person gefunden, bei der der Sohn
geblieben waere, dann haette die Krankenkasse ohne weiteres bezahlt.
Weil das eine reguläre KK-Leistung ist.
Die Kosten sind aber die Selben.
Die Höhe der Kosten spielt keine Rolle, die Art der Kosten ist entscheidend.
ist doch egal, ob dieser Angestelle daheim die Pflege fuer das Kind uebernimmt oder die Arbeit vom Vater,
Wenn ein Arzt Dir ein Medikament für 30 € verschreibt, ist es auch nicht egal, ob Du Dir in der Apotheke das Medikament holst, oder Dir voom Apotheker für diesen Betrag etwas völlig anderes geben läßt. Die Kosten sind dieselben.
Hallo Nordlicht,
Die KK bezahlt eine Haushaltshilfe, keine Aushilfe in der Firma des Ehemannes. Dass der sohn die Haushaltshilfe nicht akzeptiert, kann der KK egal sein.
nur mal aus Interesse gefragt:
Könnte sich der Vater denn nicht als Haushaltshilfe bezahlen lassen? Oder könnte die Krankenkasse in diesem Fall entscheiden „Eine fremde Person wird als Haushaltshilfe bezahlt, der Vater aber nicht“?
Was er dann mit seiner Bezahlung macht, wäre doch seine Sache. Er könnte dann z.B. davon seine Aushilfe bezahlen.
Würde es diese Möglichkeit geben?
Gruß Horst
Hallo
nur mal aus Interesse gefragt:
Könnte sich der Vater denn nicht als Haushaltshilfe bezahlen
lassen? Oder könnte die Krankenkasse in diesem Fall
entscheiden „Eine fremde Person wird als Haushaltshilfe
bezahlt, der Vater aber nicht“?
Die KK zahlen nur eine Haushaltshilfe, die nicht zum Haushalt gehört.
Also der Vater würde kein Geld der KK gekommen die Oma aber schon.
Zum Ursprungsposting.
Ich fürchte, dass der Vater auf seinen Kosten sitzen bleibt, er hätte mit der KK im Vorfeld kommunizieren müssen, um zu schauen, wie der Haushlat hätte geführt werden können, zum Beispiel eben Bekannte oder Verwandte vom Kind.
Gruß
Nicolle
Hallo,
wenn der Vater angestellt gewesen wäre, dann hätte er seinen Verdienstausfall als Haushaltshilfe erstattet bekommen, zumindest teilweise. Als Selbständiger soll das nicht gehen ??.
Er hat einen Verdienstausfall in der Form, dass er für diese Zeit einen Arbeitnehmer einstellen musste, der ihn Geld kostete, also seinen eigenen Verdienst schmälerte - ich hätte diesem Antrag stattgegeben.
Auch als Leistung Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Mutter im Krankenhaus und Kind krank) hätte ich so entschieden.
Gruss
Czauderna
Hallo,
wenn der Vater angestellt gewesen wäre, dann hätte er seinen
Verdienstausfall als Haushaltshilfe erstattet bekommen…
Das ist doch gar nicht sicher!!! Die KK schließen doch eine Erstattung für Haushaltshilfen aus, wen die Person zum Haushalt der Versicherten (also der Frau) gehören.
Nicolle
Hallo,
das kommt auf die Kasse an und ich kenne es so.
Gruss
Czauderna
ja, es ist ungerecht.
Aber die Regeln sind klar. Vielleicht hätte man vorher mit der Kasse reden können, aber so hat man keine Chance.
Hallo,
ich stimme Herrn Czauderna zu!
Die verbindlichen Regeln für die Leistung „Haushaltshilfe“ sind für die gesetzlichen Krankenkassen hier festgelegt: