Verdienstausfall eines Freiberuflers

Hallo,
ein Freiberufler (F) ist nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall vom behandelnden Arzt für eine Woche arbeitsunfähig geschrieben worden.
Auch ist er in der Woche nicht bei seinem Auftraggeber (A) „aufgelaufen“, also in der Woche Verdienstausfall.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hat bereits ein Schmerzensgeld ausgezahlt.
Nun will F seinen Verdienstausfall geltend machen. F teilt seine nicht regelmäßige Arbeitszeit selbst ein und wird von A stundenweise bezahlt, bei monatsweiser Rechnungsstellung durch F an A.
Ist es nun ein plausibler Ansatz, dass F seinen Verdienstausfall wie folgt berechnet : durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag (gemittelt aus den letzten Monaten) multipliziert mit fünf Tagen (eine Woche krank geschrieben) ?
Schon jetzt ein Dankeschön für Hinweise
Gruß
Karl

Hallo,

Bei mir wurde damals das durchschnittliche Einkommen der letzten drei Monate zugrunde gelegt und daraus der Verdienstausfall errechnet.

In Deinem Fall z.B. Einkommen der letzten drei Monat / 60 * 5.

Könnte aber sein, dass andere Versicherer anders rechnen, auf dieser Basis würde ich zumindest den Anspruch stellen.

Gruß

Nordlicht

In Deinem Fall z.B. Einkommen der letzten drei Monat / 60 * 5.
Könnte aber sein, dass andere Versicherer anders rechnen

Hallo Nordlicht,
mit Sicherheit. Die werden eher eine Tagesanzahl verwenden, die 3 Monaten entspricht. :wink:
Grüße
Ulf