Der Motorradfahrer erlitt 2003 einen Verkehrsunall an dem er nicht schuld war.
Aufgrund seiner Verletzungen, wurde ihm vom Amtsarzt eine Umschulung empfohlen, die er dann auch gemacht hat.
Nach der 2. Verhandlung nach 6 Jahren wird ihm nun vom Richter ein Verstoß gegen meine Schadensminderungspflicht Vorgeworfen.
Da er ja die Umschulung erst später (Unbestimmter Zeitpunkt) antreten hätte können.
Da das 3. gutachten zwar sagt das er die Umschulung machen hätte müssen auf grund des unfalles, aber nicht direkt nach dem unfall.
Nun ist er etwas sprachlos weil er sich auf die meinung des ersten artzes verlassen hat und macht die umschulung und dann wird es ihm vorgeworfen??
Daraus ergibt sich natürlich das ergebniss das er auch keinen Verdienstausfall geltent machen kann weil es noch nicht nötig gewesen wäre?? Kann das sein das einem der gesund Menschenverstand und der Artz empiehlt eine Umschulung zu machen und jetzt soll dies ein Fehler gewesen sein?
Die Versicherung hat ihm nun die möglichkeit auf 10000 euro abzufinden od. weiter vors Oberlandesgericht in berufung zu gehen.
Was meint ihr zu diesem Fall?