Hat ein Selbständiger Künstler, der vom Gericht als Zeuge vorgeladen wird, Anspruch auf die Erstattung seines gesamten Honorars für den ausfallenden Tag, oder nur Anspruch auf stundenweise Erstattung? Wie muss er den Anspruch belegen.
Hat ein Selbständiger Künstler, der vom Gericht als Zeuge
vorgeladen wird, Anspruch auf die Erstattung seines gesamten
Honorars für den ausfallenden Tag, oder nur Anspruch auf
stundenweise Erstattung? Wie muss er den Anspruch belegen.
Dafür gibt es doch dieses Zeugengeld oder wie das heißt. Soweit ich weiß ist das ges. geregelt. Ruf doch mal die Zahlstelle des Gerichts an und frag dort nach.