Hi,
Ich habe ein Reisegewerbe und hatte eine Vertragliche Einigung bezüglich eines Standplatzes und Stromleitungen die mir zugesichert wurden.
Als ich dort ankam waren diese Leitungen NICHT funktrionstüchtig und ich konnte keinen Umsatz machen.Nach etlichen beschwerden bekam ich meine Standplatzgebühr erstattet.
Bin ich berechtigt Verdiehnstausfall zu erhalten ?
Wenn ja nach welchen pharagrapen und unter welchen Rechnerischen bedingungen? (ca 2000 Besucher)
Wie lange nachträglich kann ich diese einfordern?
Danke im vorraus für die Antworten…