Guten Tag,
meine Frau möchte zum 2. Januar eine Praxis für Krankengymnastik eröffnen. Wir hätten in 5 Tagen die Abnahme vom Gesundheitsamt und dem Berufsverband. Den Termin hätten wir halten können (es fehlten nur noch Kleinigkeiten wie Fußleisten uä.)
Gestern haben wir einen Wasserschaden festgestellt. Die Beseitigung dessen wird etwa 4 Wochen dauern.
Jetzt meine Frage:
Können wir für einen verschobenen Eröffnungstermin für einen Schaden der von der Versicherung der Sanitätsfirma übernommen wird einen Verdienstausfall geltend machen? Und wie hoch setzt man diesen an?
Im Voraus vielen Dank für die Hilfe