Verdienstausfall wegen Wasserschaden?

Guten Tag,
meine Frau möchte zum 2. Januar eine Praxis für Krankengymnastik eröffnen. Wir hätten in 5 Tagen die Abnahme vom Gesundheitsamt und dem Berufsverband. Den Termin hätten wir halten können (es fehlten nur noch Kleinigkeiten wie Fußleisten uä.)
Gestern haben wir einen Wasserschaden festgestellt. Die Beseitigung dessen wird etwa 4 Wochen dauern.
Jetzt meine Frage:
Können wir für einen verschobenen Eröffnungstermin für einen Schaden der von der Versicherung der Sanitätsfirma übernommen wird einen Verdienstausfall geltend machen? Und wie hoch setzt man diesen an?

Im Voraus vielen Dank für die Hilfe

Hallo

Also, verbindlich kann ich dies nicht beantworten.
Als Selbständig erwerbender, sollten Sie eine Erwerbsausfallversicherung haben. Diese bedient Sie und macht einen Regress auf den Verursacher.
Sie als Privatperson, wird mit sehr viel Aufwand Aerger und Anwaltskosten eine Vergütung kaum erreichen.

Denkanstoss: Bieten Sie einen Versicherungsfachmann auf. Und zwar den, der Ihnen eine Versicherung verkaufen möchte. Der wird Ihnen den Weg und die Möglichkeiten weisen. (Der Versicherungsvertreter wird Interesse haben Sie richtig zu beraten. Er möchte Ihnen sicher die nächste Versicherung verkaufen!) Kein Schadeninspektor - der hat nur Interesse Schaden für die Versicherung einzusparen!

Grüessli Fredy Niklaus [email protected]

Oh Gott,

ich bin leider auch nur ein Wasser-Opfer, daher kann ich nicht helfen.

Hm, der Sanitär-Firma auf den Zahn fühlen, sonst Anwalt nehmen - macht man nicht sehr gerne… - jedoch wenn es sein muss.
Den Hauseigentümer / Hausverwaltung sofort informieren, evtl. ist eine Gebäudeversicherung dafür zuständig… je nach Lage des Schadens.

Gruß

Donna
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Guten Tag,

meine Frau möchte zum 2. Januar eine Praxis für
Krankengymnastik eröffnen. Wir hätten in 5 Tagen die Abnahme
vom Gesundheitsamt und dem Berufsverband. Den Termin hätten
wir halten können (es fehlten nur noch Kleinigkeiten wie
Fußleisten uä.)
Gestern haben wir einen Wasserschaden festgestellt. Die
Beseitigung dessen wird etwa 4 Wochen dauern.
Jetzt meine Frage:
Können wir für einen verschobenen Eröffnungstermin für einen
Schaden der von der Versicherung der Sanitätsfirma übernommen
wird einen Verdienstausfall geltend machen? Und wie hoch setzt
man diesen an?

Im Voraus vielen Dank für die Hilfe