Verdienstausfallbescheinigung oder Antrag auf Entschädigung

Hallo,
heute mal wieder eine besondere Frage.
Ich musste letzte Woche als Zeugin beim Amtsgericht aussagen und habe mir vorab eine Verdienstausfallbescheinigung ausfüllen lassen. Mein Arbeitgeber hat einen Stempel bei der Abtretungserklärung gemacht, was beinhaltet dass ich den Anspruch auf Entschädigung an meinem Arbeitgeber abtrete. Im Endeffekt musste ich dafür einen halben Tag frei machen, was ich natürlich nicht bezahlt bekomme.
Nun gab es aber bei der Ladung auch einen Antrag auf Entschädigung, welchen ich ausfüllen könnte, wo ich meine Fahrtkosten benennen kann.

Nun meine Frage, muss ich entweder die Verdienstausfallbescheinigung ODER den Antrag auf Entschädigung zum Gericht schicken? Oder doch beides? Aber da ich von der Firma meine Abwesenheit nicht bezahlt bekommen, ist das doch eigentlich hinfällig? Ich habe keine Ahnung und hoffe, von Euch Hilfe zu bekommen.
Vielen Dank.

LG Tine-Ine

Das mit der Abtretungserklärung verstehe ich nicht. Die bekommst kein Geld, aber dein Chef die Zahlung vom Gericht ?
Müsste es nicht anders herum laufen ? Chef zahlt Gehalt normal weiter und bekommt dafür vom Gericht die Ersatzzahlung.
Vielleicht meinst du das ja auch. Es klingt aber, als ob Du weder Lohn noch den Lohnausfall bekämst.

Fahrtkosten muss man extra geltend machen, denn das ist ja im Lohnausfall nicht enthalten.

mfG
duck313

Hallo duck,
deshalb bin ich ja verwirrt. Mein Arbeitgeber hat im unteren Teil der Bescheinigung unterschrieben. Im oberen Teil wurde meine Arbeitszeit und mein Stundenlohn angegeben. dann kommt er Abschnitt mit "für die durch die Terminswahrnehmung bedingte Abwesenheit vom Arbietspatz besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das Arbeitsentgelt wird daher gekürzt um … Abwesenheit. Hier wurde auch kein Häckchen gemacht. und dadrunter: ich erklläre mich bereit, d. Arbeitnehmer übliches Gehlat auf die für Zeit der gerichtlichen Inanspruchnahme weiterzuzahlen. Ich nehme Bezug auf die nachstehende Abtetungserklärung und beantrage Entschädigung aus der Staatskasse. so hier auch kein Häcken und kein Firmenstempel.

Erst weiter unten bei der Abretungserklärung unter gestempelt.

Ich musste für die Zeit Stunden von meinen Überstundenkonto nehmen.

Dein Arbeitgeber hat wohl nicht so viel Ahnung davon, wenn er weder bei der einen noch bei der anderen Sache einen Haken gemacht hat. Das solltest du nochmal mit ihm abklären, bzw. er soll bei

einen Haken machen, damit du das beim Gericht ZUSAMMEN mit dem Antrag auf Entschädigung einreichen kannst. Das ist die Grundlage für deinen Anspruch gegenüber dem Gericht:
https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__22.html

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Wie @christa schon schrieb, hat dein AG offenbar keine Erfahrung mit diesem Spiel (und mögliche Unkenntnis ziehe ich immer dem Vorwurf vorsätzlicher Schädigung seiner AN vor). Das Spiel kenn zwei Alternativen:

  1. Der AG zahlt dem MA nichts, dann holt der sich den so entstandenen Verdienstausfall beim Gericht zurück. Alle glücklich: AG zahlt nur für geleistete Arbeit, AN erleidet durch Zeugenaussage keinen Nachteil, da er sein Geld trotzdem - nur eben vom Gericht - bekommt.
  2. Der AG zahlt dem MA einfach sein Gehalt weiter, der AN tritt dementsprechend seinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Gericht an seinen AG ab, der sich den Dir ohne Arbeitsleistung gezahlten Lohn dann beim Gericht zurückholt. Wieder alle glücklich: Du hast ganz normal deinen Lohn bekommen, AG hat Dir zwar zunächst Geld ohne Leistung gezahlt, aber er bekommt es ja vom Gericht zurück.
    Unter dem Strich kommen beide Lösungen am Ende auf das selbe Ergebnis.
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Jein, denn beim verlinkten Paragraphen steht auch:
Zeugen, denen ein Verdienstausfall entsteht, erhalten eine Entschädigung, die sich nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst einschließlich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge richtet und für jede Stunde höchstens 25 Euro beträgt.

D. h. diejenigen, die mehr verdienen, haben die A…-Karte gezogen.

Hallo Christa,
ich hatte noch beim Arbeitgeber nachgefragt ob da nicht noch was angekreuzt werden müsste und ob da nicht die Bankdaten hätten eingetragen werden müssen.
Die Antwort war, es ist ja privat Vergnügen das ich zum Gericht muss, und hat nichts mit dem Arbeitgeber zu tun.
Ich bin echt ratlos.

Hallo Tine,

ich habe dir genauestens gesagt, was er da ankreuzen muss. Geh nochmal hin und sag ihm genau das.

Ob eine Zeugenaussage ein Vergnügen ist, ist die Frage, aber die steht gar nicht zur Debatte. Er muss dir trotzdem für das Gericht bescheinigen, wie hoch der ausgefallene Verdienst ist, und dass der wirklich ausgefallen ist, du also kein Geld vom Arbeitgeber bekommst.

Mach es einfach!

Christa

ok, dann kläre ich das noch mal ab und bei der Abretungserklärung hätte der Arbeitgeber nichts eintragen sollen richtig?

In welchem Bundesland ist das Gericht? Für Niedersachsen habe ich das gefunden:
https://www.amtsgericht-leer.niedersachsen.de/download/113373/Verdienstausfallbescheinigung_des_Arbeitgebers.pdf

Aber wenn ich das Formular sehe, steht da „Für die Zeit der Abwesenheit wurde weder Urlaub noch Zeitausgleich in Anspruch genommen.“ und das würde nicht stimmen, denn du hast gesagt, du musstest Überstunden abbummeln.
Dann würde für dich nur § 20 JVEG in Frage kommen, und das sind lediglich 4 Euro/Stunde zuzüglich Fahrzeit + Fahrtkosten (0,35 Euro/km).

das Gericht ist in Berlin und es ist richtig, dass ich dafür Stunden vom Überstundenkonto
nehmen musste,
danke liebe Christa für deine Unterstützung

Ist es dieses oder ein ganz ähnliches Formular?

Dort steht es nicht wie in Niedersachsen „Für die Zeit der Abwesenheit wurde weder Urlaub noch Zeitausgleich in Anspruch genommen.“

Hast du vorher und/oder nachher gearbeitet? Das müsste entsprechend ausgefüllt werden. Das letzte Kreuz, was er machen muss, ist bei „Für die durch die Terminswahrnehmung bedingte Abwesenheit vom Arbeitsplatz besteht kein Anspruch auf Lohnfort- bzw. Gehaltszahlung. Das Arbeitsentgelt wird daher gekürzt um ____________ EUR je Stunde Abwesenheit.“

Das, was danach kommt, ist irrelevant, weil er dich hat Überstunden abbummeln lassen. Also wird da auch nicht seine Bankverbindung eingetragen. Du musst aber dann den Antrag auf Entschädigung ausfüllen, damit DU das Geld bekommst.

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Jup, genau dieses Formular ist es, ich habe vorher gearbeitet und habe mich anschließend auch noch mal an den PC gesetzt, damit ich nicht so viele von meinen Überstunden abbummeln wollte.
Du bist ein Engel, vielen Dank. Auch für deine Geduld.
LG Tine_Ine

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Guten Morgen Christa,
müsste ich mir dann noch mal einen Stempel vom Arbeitgeber holen und über den Abschnitt Abtretungserklärung abstemplen lassen?
Und muss ich auch irgendwo unterschreiben, wahrscheinlich dann links bei dem Abschnitt der Abtretungserklärung?
Danke
LG Tine_Ine

Wenn es noch nicht abgestempelt wurde, dann ja, aber wie gesagt:

Nein, nur den Antrag auf Entschädigung. Du gibst keine Abtretungserklärung ab!

Viele Grüße
Christa