Guten Tag,
angenommen, es läge folgender Fall vor :
Ein Arzt fodert von seinem Vermieter den Austausch von Fenstern in seiner Praxis und mindert die Miete deswegen.
Der Austausch wird ihm zugesagt.
Nun möchte er eine Verdienstausfallszahlung für die Zeit in der er seine Praxis wegen der baulichen Maßnahmen schließen müsste. Fänden diese am Wochenende statt, fodert er einen festen Stundensatz von 50€, da er die Praxis nicht unbewacht lassen möchte. Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage?
Hallo,
Ein Arzt fodert von seinem Vermieter den Austausch von
Fenstern in seiner Praxis und mindert die Miete deswegen.
Daraus resultiert noch lange kein Minderungsanspruch.
Nun möchte er eine Verdienstausfallszahlung für die Zeit in
der er seine Praxis wegen der baulichen Maßnahmen schließen
müsste.
Das sollte dann sein Gewerbemietvertrag regeln.
Fänden diese am Wochenende statt, fodert er einen
festen Stundensatz von 50€, da er die Praxis nicht unbewacht
lassen möchte. Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage?
Eine Rechtsgrundlage ist mir nicht bekannt, sollte der Gewerbemietvertrag hier nichts hergeben, dürfte es für den Arzt schlecht aussehen und er müßte sich seine Golfstunden durch jemand anderen finanzieren lassen.
Gruß
Joschi
Fänden diese am Wochenende statt, fodert er einen
festen Stundensatz von 50€, da er die Praxis nicht unbewacht
lassen möchte. Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage?Eine Rechtsgrundlage ist mir nicht bekannt, sollte der
Gewerbemietvertrag hier nichts hergeben, dürfte es für den
Arzt schlecht aussehen und er müßte sich seine Golfstunden
durch jemand anderen finanzieren lassen.
na hoffentlich, dreiste leute gibts anscheinend ueberall