Hallo,
ich habe Wohngeld beantragt und bei meinem Arbeitgeber die Verdienstbescheinigung eingereicht, die er ja ausfüllen muss! Wie lange hat der AG dafür Zeit? Gibt es eine Frist, die er einhalten muss?
Danke schonmal
und Liebe Grüße
Hallo,
ich habe Wohngeld beantragt und bei meinem Arbeitgeber die Verdienstbescheinigung eingereicht, die er ja ausfüllen muss! Wie lange hat der AG dafür Zeit? Gibt es eine Frist, die er einhalten muss?
Danke schonmal
und Liebe Grüße
Hallo
Wie lange hat der AG dafür Zeit? Gibt es eine Frist, die er einhalten muss?
Tut mir leid, das weiß ich nicht.
Aber da er ja verpflichtet ist, sie auszufüllen, wird er wohl auch verpflichtet sein, sie in einer vernünftigen Frist, sagen wir ca. 2 - 3 Wochen, auszufüllen (denke ich).
Aber frag doch mal die Sachbearbeiterin von der Wohngeldstelle, die wird das eher wissen.
Viele Grüße
Hallo,
ich weiß von keiner Frist. Aber in Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Verdienstbescheinigung schnellstmöglich dem Wohngeldantrag nachreichen.
Ich würde dem Arbeitgeber etwa 1 Woche Zeit geben.
Wenn Sie die Bescheinigung dann noch nicht bekommen haben, bitte nachfragen. Zur Wohngeldberechnung sollte die Bescheinigung dann vorliegen.
Alles Gute!
Allgäu-Tante
hallo rebecca, es tut mir leid, da bin ich überfragt
mfg
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Vielen Dank für die Antworten! Meine Verdientsbescheinigung ist jetzt schon seit zwei Wochen weg und ich habe sie immernoch nicht erhalten. Und meinem AG ist eh so ziemlich alles egal, da dachte ich, dass ich mit einer Frist evtl. durchkomme. Ich werd dann am Montag auf dem Amt noch nachfragen. Aber trotzdem Vielen Dank!
Liebe Grüße
Hallo,
ich habe Wohngeld beantragt und bei meinem Arbeitgeber die
Verdienstbescheinigung eingereicht, die er ja ausfüllen muss!
Wie lange hat der AG dafür Zeit? Gibt es eine Frist, die er
einhalten muss?
Ich verstehe die frage nicht.
Eigentlkich sollte der AG die Bescheinigung umgehend
ausfüllen. Wenn er das nicht tut, würde ich mich an den
Personalrat oder den Betriebsrat wenden und mich dort
informieren.
Grüße, Sabine
Danke schonmal
und Liebe Grüße
Hallo,
falls sich der Ag völlig quer stellt beim Ausfüllen der Verdienstbescheinigung, würde ich dies der Wohngeldstelle schriftlich mitteilen und die eigenen monatlichen Verdienstbescheinigungen des letzten Jahres vorlegen. Vielleicht hat der AG keine Lust zum Ausfüllen oder kennt sich nicht richtig aus? Wenn ihm das zu kompliziert ist: soll er doch seinen Steuerberater fragen. Wenigstens der wird sich auskennen. Alles Gute!
Hallo!
Ich hoffe das Verhältnis ist nicht total zerrüttet. Normalerweise, wenn man mal in der Personalabteilung nachfragt, ist so eine Sache eine Angelegenheit von 3-4 Tagen.
Aber mal zur Antwort ansich, die natürlich keine juristische Reechtsberatung ersetzen kann und darf:
In der Regel heisst es in der Rechtsprechung „angemessene Frist“ setzen. Bitten Sie doch einfach Ihren ehemaligen Arbeitgeber um Rücksendung möglichst innerhalb von 8 Tagen (in typischen Urlaubszeiten vielleicht 14 Tage). Sollte trotz einer angemessenen Fristsetzung die Unterlage nicht eintreffen und auch auf weitere Nachfrage keine Reaktion erfolgen, müssten Sie eventuell den Rechtsweg gehen und können einen erlittenen Schaden - zum Beispiel Verzugszinsen auf Ihrem Konto eventuell geltend machen.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es Ihr ehemaliger Arbeitgeber soweit kommen lässt.
www_teamplayer
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Hallo Guten Abend,
meiner Meinung nach kommt es unter anderem darauf an wie viele Mitarbeiter der Betrieb hat.
Bei einer größeren Firma wird die Bescheinigung meist von der Personalstelle ausgefüllt, dies dürfte höchstens 2 Wochen dauern.
Bei kleineren Betrieben dürfte es noch schneller gehen,
wenn man Glück hat innerhalb 2-3 Tagen.
Eine genaue Frist gibt es soweit ich weiß nicht.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.
LG Holger